Schnell ist es passiert: Die Kaffeetasse kippt um und der Laptop stellt den Dienst ein. Oder ein Stolperer und die Konservendose verletzt den Kunden im Geschäft. Durch ein Missgeschick oder einen Arbeitsunfall kann es zu Personen- und Vermögensschäden am Arbeitsplatz kommen. Die Frage steht nun im Raum: Wer kommt für den Schaden auf? Wie immer in der Juristerei lautet die Antwort: Es kommt darauf an.
Urteil
Willkommen in unserem Archiv, in dem Sie Beiträge mit Urteilen aus dem Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht finden, die für Unternehmerinnen und Unternehmer von Interesse sind. Diese Urteile können Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu verstehen, Ihre Steuerlast zu optimieren und Ihre soziale Absicherung zu gewährleisten.
Wir laden Sie ein, die Urteile für Ihre Arbeit zu nutzen und sich an der Diskussion zu beteiligen. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Fragen, die wir gemeinsam mit unserem fachlichen Netzwerk beantworten. Viel Spaß beim Stöbern in unserem Archiv!
Der erste Eindruck zählt – gerade auch im Beruf
(djd). Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance: Dieses Bonmot gilt in vielen Lebenssituationen, ob bei der Partnersuche, beim Bewerbungsgespräch oder beim Mittagessen mit dem neuen Geschäftspartner. Ganz schnell haben die meisten Menschen ein Urteil über ihr Gegenüber gefällt: Erscheint er kompetent und sympathisch oder nicht, ist er glaubwürdig oder nicht? Kurz gesagt: Lohnt sich der Kontakt zu diesem Menschen oder eben nicht?
Sturz beim Skifahren kein Arbeitsunfall
Zur Vorsicht bei der Teilnahme an vermeintlichen betrieblichen Veranstaltungen mahnt der Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK. Nicht bei jeder Aktivität im Kollegenkreis ist man automatisch gesetzlich unfallversichert.
Erstattung der Mehrkosten, wenn kein Platz in der KiTa?
Seit 2008 wissen die Kommunen, dass Kindern zum 1. August 2013 ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege zusteht. Wie Kommunen damit umgehen, zeigen die vielen Gerichtsverfahren im gesamten Bundesgebiet. Die Berichterstattung hierzu hat stark abgenommen und es finden nur noch Urteile mit deutlicher Signalwirkung mediale Beachtung. So auch das Urteil vom 28. November 2014, Az. 7 K 3274/14, welches am Verwaltungsgericht Stuttgart gefällt wurde.
Urteil: Steuerprivilegien für Firmenerben teilweise verfassungswidrig
Die Ausnahmen der Erbschaftssteuer für Betriebsvermögen entsprechen in aktueller Ausgestaltung nicht dem grundrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am Mittwoch (Az. 1 BvL 21/12). Erben von Betriebsvermögen würden gegenüber solchen von Privatvermögen zu sehr mit Steuerprivilegien verschont.
Die Crux mit Arbeitskleidung und Steuern
Die Mitarbeiter unserer Kunden sitzen wohl über den Jahressteuererklärungen und Fragen daraus trudeln in der Mitarbeiterbetreuung ein. Wieso und weshalb müssen wir unseren Stammlesern wohl nicht erläutern. Alle Neuleser heißen wir herzlich willkommen und empfehlen den Beitrag zum Familienservice.
Vorbeschäftigung und befristete Arbeitsverträge
Allgemein bekannt ist es, dass befristete Arbeitsverträge nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Besonders strenge Maßstäbe gelten, wenn es eine Vorbeschäftigung – im selben Unternehmen – gab. Bisher galt hier ein Zeitfenster von drei Jahren, an welchem jetzt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG BaWü) mit dem Urteil vom 26. November 2013 unter dem Aktenzeichen 6 Sa 28/13 rüttelt.
50 Euro Sachbezug weiterhin steuerfrei
Ein 2013 über den Bundesrat im Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf sah eine Absenkung der 44 Euro-Freigrenze auf 20 Euro vor. Die Bundesregierung veröffentlichte dazu mit Bundestagsdrucksache 17/12197 ihre Stellungnahme: Demnach würde eine Absenkung des Freibetrags nach Meinung der Bundesregierung nur zu einem Mehraufwand bei den Arbeitgebern führen, was dem Ziel einer Steuervereinfachung widerspreche. Sie lehnte eine Änderung der bestehenden Regelung für den Sachbezug damit unmissverständlich ab.
Gesundheitsschutz vom Chef wichtiger als Firmensmartphone
Für knapp jeden zweiten Arbeitnehmer in Deutschland ist ein betrieblicher Gesundheitsschutz wichtiger als ein vom Arbeitgeber finanzierter Firmenwagen. Zwei Drittel halten eine solche Versorgungsleistung für bedeutender als ein Smartphone. Dennoch fristet die betriebliche Krankenversicherung weiterhin ein Schattendasein. Das zeigen Ergebnisse einer Umfrage der Süddeutschen Krankenversicherung aus dem September 2012. 1.000 Arbeitnehmer in Deutschland wurden befragt.
Krank durch den Sporturlaub – Was ist mit der Entgeltfortzahlung?
Nach und nach trudeln auch die aktivsten Sommer- und Jahresurlauber wieder im Büro und der Werkhalle ein. Gut erholt und mit hoffentlich viel neuer Energie geht es an die bevorstehenden Aufgaben und Kundenwünsche. Leider ist jedoch bei dem Einen oder Anderen der Sporturlaub nicht so glücklich verlaufen, wie er sollte und nun steht erst einmal das Heilen der Knochenbrüche an.
Weitere Schlagwörter, die Sie bei Ihrer Fachkräftesicherung inspirieren können
Arbeit Arbeitgeberattraktivität Arbeitsmarkt Arbeitsplatz Arbeitsrecht Arbeitszeit Ausbildung Bedürfnisse Belegschaft Beratung Bildung Broschüre Einkommen Eltern Elterngeld Elternzeit Fachkräfte Fachkräftemangel Fachkräfteservice Fachkräftesicherung Familienfreundlichkeit Familienservice Frankfurt / Main Förderung Führung Führungskräfte gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung Homeoffice Karriere Kinderbetreuung Kommunikation Krankheit Mitarbeiterbindung Mitarbeitergewinnung Mitarbeiterzufriedenheit Motivation Pflegebedürftige Praxisbeispiele zur Fachkräftesicherung Sachsen Strategie Stress Studie Teilzeit Tipps Urteil Vereinbarkeit von Beruf und Familie Vereinbarkeit von Familie und Beruf Work-Life-Balance Workshop Zusatzleistungen