Kein Arbeitnehmer gerät gerne in Konfliktsituationen mit seinem Arbeitgeber. In manchen Fällen lässt sich Ärger jedoch nicht vermeiden. Dann ist es sinnvoll, im Vorfeld eine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Sollte es zu einem Arbeitsrechtsverfahren vor Gericht kommen, ist jede Partei verpflichtet, die Kosten selbst zu zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wer aus dem Streit als Gewinner hervorgeht. Wer über einen Berufsrechtsschutz verfügt, ist somit besser vor finanziellen Einbußen geschützt.
Mutterschutz
Mutterschutz ist ein wichtiges Thema für alle Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind und ein Kind erwarten. Es geht um den Schutz der Gesundheit und der Rechte von Mutter und Kind vor, während und nach der Geburt. Für Arbeitgeber bedeutet Mutterschutz, dass sie bestimmte Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Mitarbeiterinnen haben, die sich in dieser besonderen Lebensphase befinden.
Als Inhaber oder Führungskraft sollten Sie sich über die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz informieren und dafür sorgen, dass sie in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Das dient nicht nur dem Wohl Ihrer Mitarbeiterinnen und deren Familien, sondern auch dem Erfolg Ihres Unternehmens. Denn zufriedene und motivierte Mitarbeiterinnen sind ein wichtiger Faktor für die Produktivität und die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber.
„Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine der wirtschaftlichen Vernunft.“ – Angela Merkel
Auf unserer Blog-Archivseite zum Thema Mutterschutz finden Sie verschiedene Beiträge, die Ihnen mehr Informationen und Tipps zu diesem Thema geben. Lesen Sie, wie Sie den Mutterschutz in Ihrem Unternehmen gestalten können, welche Vorteile er Ihnen bietet und welche Herausforderungen er mit sich bringt. Wir freuen uns über Ihre Kommentare und Fragen zu diesem Thema. Wenn Sie praktische Unterstützung bei der Umsetzung des Mutterschutzes in Ihrem Unternehmen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Mutterschutz – und Mutterschutzgesetz – Änderungen im Überblick
Wenn MitarbeiterInnen Ihnen als Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen, ändert sich vieles zum Schutz der Mutter und des ungeborenen Kindes. Das Mutterschutzgesetz gibt Aufschluss darüber, welche Änderungen das genau sind. Zum Mai 2017 und auch zum Januar 2018 traten und treten wesentliche Änderungen in Kraft.
Zusammensetzung und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Unternehmen und Betriebe in denen ein gewählter Betriebsrat tätig ist, glänzen nicht nur durch ihre Ausgeglichenheit der Kräfte, sie bergen auch größeres soziales Potenzial. Zufriedenheit, Ausgeglichenheit, betriebliches Engagement, um nur einige zu nennen. In Anlehnung an diese große Errungenschaft ’Betriebsrat’ richtet sich die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) aus. Auch sie vertritt Menschen und deren Bedürfnisse in Betrieben. Ihre Arbeit betrifft die Belange von jugendlichen Arbeitnehmern unter 18 Jahre sowie die der Auszubildenden (Praktikanten, Werkstudenten) unter 25 Jahre. Alle zwei Jahre stehen die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) an. Die Anzahl der Mitglieder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist abhängig von der Zahl der Auszubildenden und Jugendlichen, deren Anliegen und Interessen sie vertreten soll. Je nach Größe des Betriebes kann eine JAV aus nur einer einzigen Person, bis maximal fünfzehn Personen bei 1000 und mehr Jugendlichen, bestehen.
Rechtsprechung: Urlaub und Teilzeit in der Elternzeit
Über die Änderungen zum Elterngeld und der Elternzeit am 1. Januar 2013 haben wir nicht nur den Mitarbeitern der im Familienservice betreuten Arbeitgeber ausführlich berichtet, sondern auch auf unserem Portal zur besseren Vereinbarkeit von Kleinkind und Karriere. Mittlerweile gibt es schon bestehende Rechtsprechung zu Elternzeit und Streit- bzw. Auslegungsfragen des Gesetzes. Das Bundesarbeitsgericht hatte zu klären, ob eine (mehrmalige) Verringerung der Arbeitszeit während der Elternteilzeit möglich ist.
Änderungen bei der Erwerbstätigkeit und Elternzeit
(Haufe Redaktion) Durch den Gesetzgeber wurde Änderungen bzgl. Erwerbstätigkeit und Elternzeit vorgenommen. Die Regelung, wonach Mütter in Elternzeit nur 30 Wochenstunden erwerbstätig sein dürfen, wurde gelockert. Ebenso die Möglichkeit, die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu beenden.
Wir finden, Sie als (familienfreundlicher) Arbeitgeber sollten darüber informiert sein!
Auch das Wohlbefinden der Mitarbeiter zählt
„Ich wollte mit Menschen arbeiten. Und nur weil ich Kinder habe und daher auf flexible Arbeitszeiten angewiesen bin, wollte ich nicht alleine in einem düsteren Büro sitzen“, sagt Kristina Kovacevic, die seit zwei Jahren eine Teilzeit-Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau im Reformhaus Engelhardt absolviert. Die 26-Jährige ist zweifache Mutter, und bereits beim Einstellungsgespräch war ihr klar, dass sie im Reformhaus Engelhardt den Sprung ins Berufsleben schaffen würde. Weil die Rahmenbedingungen stimmen.
Familienfreundlichkeit als Grundkonzept
In der City Nord (Hamburg) ist ein angesehenes IT-Dienstleistungsunternehmen mit einer bemerkenswerten Erfolgsgeschichte beheimatet. 1979 kamen Firmengründer und Geschäftsführer Dr. Thomas M. Schünemann und Walter Ullmer auf die Idee, ein Programm für kleinere Rechner zu entwickeln, mit dem Nutzer ohne besondere EDV-Kenntnisse die Herausforderungen der Finanzbuchhaltung bewältigen können. Und legten damit den Grundstein für die Entwicklung zu einem anerkannten Branchenspezialisten.
Werdende Eltern unterstützen wir in allen Belangen
„Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Work-Life-Balance sind für uns nicht nur Modeworte. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter aktiv dabei, ein ausgewogenes Privat- und Berufsleben zu führen“, sagt Michael Kögel, Personalleiter der atrias Personalmanagement GmbH. Seit Jahresbeginn gehört das Unternehmen mit 16 Niederlassungen zur DIS AG – Teil der Adecco Gruppe und marktführend in der Überlassung und Vermittlung von Fach- und Führungskräften.
Vorbereitet in Mutterschutz und Elternzeit
Sanofi ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie seit Jahren sehr wichtig. In dem Gesundheitsunternehmen profitieren die Beschäftigten von einem umfangreichen Angebot. Angefangen von Familienservice, Kinder- und Pflegenotfallbetreuung, über angebotene Krippen- und Kindergartenplätze, bis hin zum Auslandsaustausch für Mitarbeiterkinder ist auch die Veranstaltungsreihe „Vorbereitet in Mutterschutz und Elternzeit“ dabei.
Das Patenschafts- und Kontakthalteprogramm für Beschäftigte in der Elternzeit
„Die Begleitung und Unterstützung der Schwangeren fängt mit der Meldung der Schwangerschaft an“, berichtet Alexandra Puchta, die zuständige Ansprechpartnerin aus dem Bereich Personal- und Organisationsentwicklung von hessnatur. Den ersten Anstoß zu diesem Elternzeitplan gab die Auditierung für das Zertifikat „Beruf und Familie“. Dabei wurde auch ein Bedarf an einem verbesserten Kontakt zu den Mitarbeitern in Elternzeit aufgedeckt. Das bereits länger bestehende Elternzeitprogramm wurde im Jahr 2009 um den Baustein „Kontakt“ während der Elternzeit und in 2010 um das Modul „Wiedereinstiegsprogramm“ ergänzt. Das umfassende Kontakthalteprogramm war geboren.
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