Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es kein Kompetenzgerangel, wie es 2008 immer noch von vielen Unternehmen und Arbeitgebern befürchtet wurde. Berufstätige Mütter sind ein Gewinn für die Wirtschaft. Sie haben in der Regel viel Stärke und Kompetenz. Sie wissen, was sie wollen und was nicht und sind Organisationstalente mit vielen unkonventionellen Lösungen. Mütter sind mehr als nur Kinderbetreuerinnen, Pflegerinnen und Köchinnen. In modernen Partnerschaften sind sie ihrem Partner ebenbürtig, wollen arbeiten, tragen zum Familieneinkommen bei und teilen sich gemeinsam in alles rein. Manchmal sind sie sogar die alleinig wirkende Kraft in der Familie. Unternehmen sind klar im Vorteil, wenn sie Mütter mit im Boot haben.
Elterngeld
Herzlich willkommen im Archiv der Beiträge zum Thema Elterngeld! Hier finden Sie als Arbeitgeber alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Mitarbeiter in dieser wichtigen Lebensphase optimal zu unterstützen.
Zunächst einmal, was ist eigentlich Elterngeld? In einfachen Worten ist das Elterngeld eine finanzielle Unterstützung für frisch gebackene Eltern. Es ermöglicht ihnen, sich Zeit für ihr neugeborenes Kind zu nehmen und es zu erziehen und zu betreuen, ohne sich Sorgen um ihre finanzielle Sicherheit machen zu müssen.
Jetzt zur fachlichen Definition: Das Elterngeld ist eine vom Nettoeinkommen abhängige Transferzahlung, die als Ausgleich für konkrete Nachteile in der Frühphase der Familiengründung dient. Es gibt drei Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Diese können miteinander kombiniert werden und die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation und der gewählten Variante.
In unserem Archiv finden Sie Beiträge, die diese Themen detailliert behandeln und Ihnen dabei helfen, Ihre Mitarbeiter während des Bezuges vom Elterngeld bestmöglich zu unterstützen. Viel Spaß beim Stöbern!
Gleiche Rechte für Minijobber
Die Rechte für Minijobber sind denen von normalen Arbeitnehmern ähnlich. In Deutschland arbeiten 6,7 Millionen Teilzeitkräfte in Minijobs. Arbeitsrechtlich müssen Sie Ihre Minijobber genauso zu behandeln wie Vollzeitbeschäftigte – jedoch mit ein paar Besonderheiten.
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