Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Unternehmen genauso ein Anliegen wie für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Möglichkeit beider Elternteile eine Berufstätigkeit auszuüben, spielt die optimale Kinderbetreuung während der Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht, welche Unterstützung das Steuerrecht für die Berücksichtigung der hierbei entstehenden Kosten bietet. Dabei werden die Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten von der „privaten“ Steuer der Eltern ebenso dargestellt wie die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen. Mit Blick darauf, dass sich die gesetzliche Lage ab dem Veranlagungsjahr 2012 geändert hat, wird hierbei nach alter Rechtslage (bis einschließlich Veranlagungsjahr 2011) und neuer Rechtslage (ab dem Veranlagungsjahr 2012) unterschieden.
Beschäftigung
Beschäftigung ist das Verhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, das durch einen Arbeitsvertrag geregelt wird. Für Otto-Normal-Bürger kann das bedeuten, dass sie zum Beispiel eine bestimmte Tätigkeit ausüben, ein bestimmtes Gehalt erhalten oder bestimmte Rechte und Pflichten haben. Für Inhaber oder Führungskräfte kann Beschäftigung bedeuten, dass sie zum Beispiel Mitarbeiter einstellen, entlassen oder führen müssen, oder dass sie bestimmte Gesetze und Vorschriften einhalten müssen.
Beschäftigung ist ein wichtiges Thema für jedes Unternehmen, denn sie kann sowohl Leistung als auch Zufriedenheit beeinflussen. Eine gute Beschäftigung kann das Engagement und die Motivation eines Unternehmens steigern, aber auch Konflikte oder Fluktuation vermeiden. Daher ist es wichtig, die Beschäftigung zu gestalten, zu fördern und zu optimieren.
„Beschäftigung ist mehr als nur ein Job. Es ist eine Quelle von Identität, Sinn und Wohlstand. Es ist eine Möglichkeit, sich selbst zu verwirklichen, seine Fähigkeiten zu entwickeln und seine Ziele zu erreichen.“ – Angela Merkel, Bundeskanzlerin von Deutschland
Erfolgsbeteiligung von Mitarbeitern erhöht Akzeptanz von Bonuszahlungen an Geschäftsführer
Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Universität Bamberg zeigt: Mehr als die Hälfte der befragten Arbeitnehmer halten Bonuszahlungen an Geschäftsführer für ungerecht oder eher ungerecht. Die Akzeptanz von Bonuszahlungen nimmt aber deutlich zu, wenn die Belegschaft eines Unternehmens am Erfolg beteiligt wird.
Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt 2030
Der demografische Wandel und die sich wandelnde Arbeitswelt werden unseren Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren stark verändern. Ein Projektkonsortium hat unter Beteiligung des Fraunhofer IAO jetzt in der Prognose »Arbeitsmarkt 2030« Fachexpertisen und Szenarien erarbeitet, wie die Situation 2030 aussehen könnte. Die Ergebnisse sind als Open Access- Dateien frei verfügbar.
Arbeits- und Sozialrecht müssen sich der geänderten Arbeitswelt anpassen
Kinder erziehen, Eltern pflegen, sich weiterbilden: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten dazu für eine Weile gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten, im Berufsleben aber nicht dauerhaft den Anschluss verlieren. Doch das Berufs- mit dem Familienleben oder dem Anspruch, lebenslang zu lernen, zu vereinbaren, ist bislang oft schwierig. Auch, weil Arbeits- und Sozialrecht hier nach wie vor erhebliche Lücken haben. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes Forschungsprojekt. Aus Sicht der Wissenschaftler sind neue rechtliche Instrumente nötig, um Beschäftigten eine selbstbestimmte Erwerbsbiografie zu ermöglichen, etwa ein Rückkehrrecht auf eine Vollzeittätigkeit.
frauenquote in norwegischen aufsichtsräten
die frauenquote in norwegischen aufsichtsräten wird ab dem kommenden jahr eingeführt. norwegische aktiengesellschaften müssen dann einen frauenanteil von mindestens 40 % in ihren aufsichtsräten aufweisen. hinter diesem gesetz verbirgt sich der gedanke, dass man mehr frauen per definition in den chefsessel hiefen muss, um einen den anteil der weiblichen führungskräfte im gegensatz zu den männlichen zu erhöhen. urpsrünglich wurde die Frauenquote in norwegen schon ende 2003 eingeführt. damals hatten die norwegischen unternehmen 2 Jahre zeit die frauenquote in norwegischen aufsichtsräten zu erhöhen. nun ab 2008 ist die frauenquote in norwegischen aufsichtsräten mit 40% untersetzt.
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