Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Unternehmen genauso ein Anliegen wie für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die Möglichkeit beider Elternteile eine Berufstätigkeit auszuüben, spielt die optimale Kinderbetreuung während der Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht, welche Unterstützung das Steuerrecht für die Berücksichtigung der hierbei entstehenden Kosten bietet. Dabei werden die Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten von der „privaten“ Steuer der Eltern ebenso dargestellt wie die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen. Mit Blick darauf, dass sich die gesetzliche Lage ab dem Veranlagungsjahr 2012 geändert hat, wird hierbei nach alter Rechtslage (bis einschließlich Veranlagungsjahr 2011) und neuer Rechtslage (ab dem Veranlagungsjahr 2012) unterschieden.
Behinderung
Was bedeutet es, Menschen mit Behinderungen (besonderem Förderbedarf) in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Wie können Arbeitgeber und Personalverantwortliche von der Vielfalt und Inklusion profitieren? Welche Herausforderungen und Chancen gibt es für die Fachkräftesicherung in Deutschland?
Diese Fragen beschäftigen viele Unternehmen, die sich für eine nachhaltige und zukunftsfähige Personalpolitik einsetzen wollen. In unserem Archiv finden Sie zahlreiche Beiträge zum Thema Behinderung, die Ihnen wertvolle Informationen, Tipps und Erfahrungen bieten.
Hier sind einige der wichtigsten Punkte, die Sie aus den Beiträgen mitnehmen können:
- Menschen mit Behinderungen sind eine wichtige Ressource für den Arbeitsmarkt, die oft übersehen oder unterschätzt wird. Sie verfügen über vielfältige Kompetenzen, Qualifikationen und Potenziale, die sie zu wertvollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern machen. Sie können auch zu einer höheren Innovation, Kreativität und Produktivität im Unternehmen beitragen.
- Die Integration von Menschen mit Behinderungen erfordert eine offene und wertschätzende Haltung, die die Unterschiede als Bereicherung und nicht als Hindernis sieht. Es geht darum, die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten zu berücksichtigen und geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel barrierefreie Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeiten, unterstützende Technologien oder betriebliche Gesundheitsförderung.
- Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist nicht nur eine soziale Verantwortung, sondern auch ein wirtschaftlicher Vorteil. Sie kann zu einer höheren Mitarbeiterbindung, Motivation und Zufriedenheit führen, die Fluktuation und die Fehlzeiten reduzieren und das Image und die Reputation des Unternehmens verbessern. Außerdem kann sie dazu beitragen, die Fachkräfteengpässe zu verringern, die in vielen Branchen und Berufen bestehen.
- Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist eine Herausforderung, die nicht allein bewältigt werden kann. Sie erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, wie zum Beispiel den Arbeitgebern, den Arbeitnehmern, den Betriebsräten, den Gewerkschaften, den Kammern, den Verbänden, den Bildungsträgern, den Arbeitsagenturen, den Integrationsämtern oder den Sozialversicherungsträgern. Sie erfordert auch eine kontinuierliche Anpassung an die sich wandelnden Anforderungen und Bedingungen des Arbeitsmarktes.
- Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist eine Chance, die genutzt werden sollte. Sie bietet die Möglichkeit, die Arbeitswelt gerechter, vielfältiger und inklusiver zu gestalten, die Potenziale aller Menschen zu fördern und zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren und sich mit den verschiedenen Standpunkten auseinandersetzen wollen, laden wir Sie ein, die Beiträge zum Schlagwort Behinderung zu lesen. Wir als Fachkräftesicherer stehen Ihnen auch für eine praktische Unterstützung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen.
Um Ihnen einen weiteren Impuls für Ihre Arbeit zu geben, möchten wir Ihnen zum Abschluss ein Zitat von Richard von Weizsäcker mitgeben, das die Bedeutung von Menschen mit Behinderungen für die Gesellschaft und die Wirtschaft unterstreicht:
„Glück empfinden zu können, ist eine Fähigkeit, die Menschen mit und ohne Behinderung verbindet.“
Gefährliche Trendsportarten: Der Schutz der Arbeitskraft privat und im KMU
Der Freizeitsport boomt und damit einhergehend auch das Verletzungsrisiko. Im Winter ist Ski fahren und Rodeln ein Muss. Aber auch beim Biathlon, Snowboarden und Ski alpin versuchen sich Hobby und Freizeitsportler. Im Sommer sieht es nicht anders aus. Frauen und Männer lieben das Risiko und genießen ihre sportliche Freizeit in vollen Zügen. Die meisten buchen die sportlichen Herausforderungen gleich mit beim Urlaub dazu.
Übersicht über das Sozialrecht in Buchform – Ausgabe 2017/2018
Mit der 14. Auflage „Übersicht über das Sozialrecht“ hat der Bildung und Wissen Verlag sein Nachschlagewerk von A wie Ausbildungsförderung bis Z wie Zusatzrente erneuert. Auf über 1.000 Seiten und einer umfangreichen CD-ROM erfährt der Leser, wenn er es noch nicht bei uns in kleinen Häppchen gelesen hat, alles zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, dem sogenannten „Flexirentengesetz“ sowie den Neuregelungen im Bereich von Prävention und Rehabilitation.
Kompetenzen Behinderter mit Förderprogramm nutzbar machen
Arbeitgeber, die auf der Suche nach Talenten und Fachkräften sind, müssen sich in allen relevanten Teilen des Arbeitsmarktes umsehen und präsent sein. Die Politik und die Agentur für Arbeit versuchen die Hemmschwellen zu verschiedenen Zielgruppen niedrig zu halten. Waren es früher noch die Fraueninfobörsen und Girl’s Days so hat sich die Förderpolitik immer wieder angepasst. Seit 2016 versucht das Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“ die Kompetenzen Behinderter für die Arbeitgeber interessant und relevant zu machen.
Fachkräfteallianz Sachsen konstituiert – Regionen folgen
Am 3. Dezember 2015 konstituierte sich die „Fachkräfteallianz“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Dresden.
Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Unser gemeinsames Ziel ist es, in Sachsen mit konkurrenzfähigen und gleichzeitig gut bezahlten Arbeitsplätzen sowie fairen Arbeitsbedingungen werben zu können. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Fachkräfteallianz möchten wir gemeinsam mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie weiteren strategischen Partnern eine sachsenweite Plattform für die zukünftige Fachkräftesicherung schaffen.“
familienkolumne: das kommende beschäftigungsdatenschutzgesetz und das eu-recht?
und ist es in der praxis sinnvoll umsetzbar? ende august 2010 hat das bundeskabinett einen gesetzesentwurf zum beschdatschg vorgelegt. in diesem entwurf wird unter anderem geregelt, wie die datenerhebung vor, während und nach einem beschäftigungsverhältnis erfolgen darf. damit wird die gesamte personenbezogene kommunikation im arbeitsverhältnis erfasst und im bdsg geregelt. allerdings muss der arbeitnehmer im rahmen seiner informellen selbstbestimmung in einzelfällen (ärztliche untersuchung, verwendung von lichtbildern) die einwilligung erteilen, dass seine daten benutzt werden.
vor der einstellung ist die sache bereits kompliziert. es sei an die umfängliche rechtsprechung des bag zum personalfragebogen erinnert.
doch wem nutzt diese vorgehensweise? der arbeitnehmer ist immer in der schwächeren position. wer glaubt denn, dass er eine bewerbung abgibt, die daten zum geschlecht, religion, gesundheit und behinderung nicht preisgibt? spätestens im gespräch bei der einstellung wird es problematisch. soll der arbeitnehmer spontan prüfen, ob die erhebung der daten“ unverzichtbare voraussetzung „ für den job ist? was ist, wenn er ablehnt ? er bekommt den job nicht.
besondere vorsicht ist mit den beliebten netzwerken im internet geboten. man sollte sich sehr genau überlegen, was man da rein schreibt. xing und linked in sind in jedem fall nutzbar, soziale netzwerke wie facebook, schülervz und studivz sollen es nicht sein. wer kontrolliert, wenn der bewerber nicht einwilligt, ob die information aus den netzwerken nicht doch gegenstand der einstellungsüberlegungen gewesen ist? insofern hat die einwilligung des bewerbers lediglich deklaratorischen charakter in der praxis.
besser wäre es gewesen, eine checkliste aufzustellen, die vorgibt, was in eine stellenanzeige hineingehört, welche kriterien zur einstellung unter berücksichtigung der diskriminierungsrechtsprechung objektiv nachvollziehbar sind und im gespräch auch behandelt werden dürfen. arbeitgeber und bewerber dürften vor der einstellung bereits verunsichert sein. immerhin ist eine vollständige anonymisierung der bewerbung (noch) nicht vorgesehen.
während des arbeitsverhältnisses sind die risiken eines verstoßes durch den arbeitgeber hoch, der arbeitnehmer ist durch die aktuelle gesetzeslage nach der probezeit ausreichend geschützt. schon jetzt ist die rechtslage bei videoüberwachung, ortungssystemen und biometrischen verfahren recht umfänglich. das neue gesetz stellt allerdings viele themen, die in der rechtsprechung entschieden wurden klar (nutzung telefon, email und internet) auch weiterhin wird eine interessenabwägung zwischen denen des arbeitgebers und denen des arbeitnehmers erforderlich sein.
einfacher wird es wieder bei der frage der aufbewahrung und weitergabe persönlicher daten nach beendigung des arbeitsverhältnisses. alle daten die nach dem arbeitsverhältnis nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen.
letztlich soll sich der arbeitnehmer zunächst bei beschwerden an den arbeitgeber wenden. dies steht im widerspruch zur datenschutzrichtlinie 95/46, nach der jedermann das recht hat sich an unabhängige kontrollorgane zu wenden. ein arbeitgeber wird niemals einen verstoß gegen den datenschutz einräumen, weil er damit unter umständen schadensersatzansprüche und imageverlust befürchten muss.
insgesamt ist der entwurf in großen teilen gelungen, allerdings wird die praxis für alle beteiligten nicht einfacher und die konfliktproblematik steigt weiter. man wird abwarten müssen, welche änderungen dieser entwurf noch erfährt.
wenn sie fragen haben und rechtliche beratung suchen, bietet ihnen die dr. fingerle rechtsanwaltskanzlei einen rund-um-service.
die kanzlei dr. fingerle rechtsanwälte wurzelt in einer über 50jährigen tradition. ihr mehr als zehnjähriges engagement in leipzig ist geprägt von stetigem wachstum. die kanzlei ist überwiegend für unternehmen und institutionen tätig, darunter namhafte versicherer, internationale unternehmen und träger öffentlicher verwaltung. darüber hinaus betreuen die anwälte auch ausgewählte privatmandanten.
rechtsanwalt uwe karsten
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig?
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig? Zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, der Änderung von Arbeitsbedingungen und dem Wunsch nach Altersteilzeit haben wir für Sie Urteile zusammengefasst. Außerdem informieren wir sie fortlaufend über aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht auch aus Veranstaltungen an denen die familienfreund KG teilgenommen hat.
AGG? Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz löst Antidiskriminierungsgesetz ab
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) löst Antidiskriminierungsgesetz ab. Arbeitsplätze diskriminierungsfrei ausschreiben oder seine Mitarbeiter vor Diskriminierung durch dritte schützen…ab 1.08.2006 ist das Gesetz. Der Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt auf dem Arbeitsrecht. Dabei gelten die Bestimmungen gleichermaßen für den öffentlichen Dienst und für die Privatwirtschaft. Insgesamt wurden 4 Richtlinien der europäischen Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt.
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