Die größte Runde an TeilnehmerInnen erwartete uns beim Workshop zur Fachkräftesicherung in Meißen. Neben den UnternehmerInnen waren auch Vertreter der Wirtschaftsförderung Landkreis Meißen sowie des Jobcenters anwesend. Die Schlagwörter des Tages waren neben Mitarbeiterbindung, Mitarbeiter- und Azubigewinnung auch Arbeitszeiten, Kundenwünsche und Bewerberüberschuss. Auch über das Zuhören, die (notwendige) Zeit, Achtsamkeit, eine (gelebte) Unternehmenskultur und individuelle Arbeitsverhältnisse wurde diskutiert.
Achtsamkeit
Als Arbeitgeber wissen Sie, wie wichtig es ist, dass Ihre Mitarbeiter gesund, zufrieden und leistungsfähig sind. Achtsamkeit ist eine Methode, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern helfen kann, Stress zu reduzieren, die Konzentration zu erhöhen und die Kreativität zu fördern. Achtsamkeit bedeutet, die gegenwärtige Situation, die eigenen Gedanken, Gefühle und Körperempfindungen bewusst wahrzunehmen, ohne sie zu bewerten oder zu verändern.
In unserem Archiv zur Achtsamkeit erfahren Sie, wie Sie Achtsamkeit in Ihrem Unternehmen einführen und fördern können. Sie finden verschiedene Übungen, Anleitungen und Erfahrungsberichte, die Ihnen zeigen, wie Sie achtsamer führen und arbeiten können. Wir möchten Sie ermutigen, unsere Beiträge zu lesen und auszuprobieren.
Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Fragen. Wenn Sie mehr über Achtsamkeit wissen wollen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Mehr Achtsamkeit im Umgang mit Handy & Co. dringend notwendig
Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK hat in einer aktuellen Studie die Beanspruchung durch die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel näher untersucht. Dabei wurden rund 1.000 Führungskräfte im Mittelmanagement befragt – mithin diejenigen, die beides sind: Auf der einen Seite mitverantwortlich und auch Vorbild für den Umgang mit Handy & Co. für ihre Mitarbeiter, aber zugleich selbst betroffen von der Möglichkeit ständiger Erreichbarkeit.
So können sie Mitarbeiter rechtssicher abmahnen
Wenn sich Ihr Mitarbeiter grobes Fehlverhalten leistet, heißt das nicht, dass sie Ihn sofort verhaltensbedingt kündigen können. Vorher müssen Sie Ihren Mitarbeiter rechtssicher abmahnen. Empfehlenswert ist es, dass Sie Ihrem Mitarbeiter vorher die Möglichkeit geben, sich zu seinem Fehlverhalten zu äußern. Viele Tarifverträge beinhalten das Recht des Arbeitnehmers, eine Stellungnahme zum Vorwurf in seine Personalakte zu geben.
Weitere Schlagwörter, die Sie bei Ihrer Fachkräftesicherung inspirieren können
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