Im Leben eines Unternehmers oder Selbstständigen gibt es nicht nur schöne Momente. In unserem Beitrag ‚Plötzlich verstorben‚ haben wir uns mit dem Inhabertod aus gesellschaftsrechtlicher Sicht auseinandergesetzt. Die Industrie- und Handelskammer in Osnabrück hat das Thema mit dem Notfallkoffer etwas allgemeiner und praktischer aufgegriffen.
Die Empfehlung der IHK geht ganz klar in Richtung Notfallkoffer, also einer umfangreichen Sammlung von Informationen und Dingen, die helfen, den Betrieb des Unternehmens im Schlimmsten aller Fälle aufrecht zu halten. Nach Ansicht der Unternehmensberater aus Osnabrück sollten folgende Informationen mindestens enthalten sein:
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
- Geregelte Stellvertretung
- Vollmachten für alle Konten
- Unternehmertestament
- Liste der wichtigsten Lieferanten und Kunden
- Anweisung für wichtige Projekte
- Passwörter, Codes und PINs für Computer Online-Banking usw.
- Wo finden sich die wichtigen Unterlagen, Schlüssel usw. des Unternehmens
Lösungsorientiert an die Nachfolge denken
Darüber hinaus wird empfohlen sich mit den Partnern und der Familie in ein Planspiel zu begeben und die kritische Situation mit den Eventualitäten des Ablebens durchzuspielen. Zum einen hilft dieses bewährte Instrument versteckte Stolpersteine zu entdecken und auch mit der Situation lösungsorientiert auseinanderzusetzen. Im Fall der Fälle kann dies helfen, gefährliche ‚Kopflosigkeit‘ zu vermeiden. Stellen Sie sich also ganz bewusst den folgenden Fragen:
- Haben Sie für Ihren Lebenspartner und eventuell für Ihre Kinder Vorsorge getroffen?
- Existieren Ehevertrag, Erbvertrag oder Testament, die alle die aktuelle Firmensituation berücksichtigen?
- Zu klärende Detailfragen sind beim Testament: Gibt es ein Testament oder finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung? Wie wird das Unternehmen auf die Erben aufgeteilt? Wie hoch sind die Pflichtteilansprüche der Erben und existiert ausreichend sonstiges Vermögen, um diese zu befriedigen? Gibt es Regelungen, welcher Erbe welches Vermögen erhalten soll?
- Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem Liquiditätsabfluss aufgrund der Auszahlungen von Erbansprüchen oder gibt es Pflichtteilsverzichtverträge? Beim Liquiditätsabfluss sollten Sie auch eventuell anfallende Erbschaftssteuern berücksichtigen (vielleicht kann dies auch Anlass sein, über eine vorgezogene Erbfolge nachzudenken).
- Existiert ein Gesellschaftsvertrag, und welche Regelungen enthält er bezüglich der Geschäftsführung?
- Kommt der Nachfolgende aus der Familie oder handelt es sich um einen Fremdgeschäftsführer?
- Wer leitet das Unternehmen in einer eventuell notwendigen Übergangsphase? Gibt es einen Firmenbeirat zum Schutz Ihres Unternehmens?
- Wer weiß über die aktuell anstehenden Aufträge, die besten Kunden, wichtige langfristige Projekte Bescheid?
- Hat außer Ihnen noch jemand Bankenvollmachten und einen Überblick über alle Konten?
- Wer kommt an die Schlüssel, die Passwörter, die Codes usw.?
An einigen Stellen werden Sie ohne den fachmännischen Rat eines Anwaltes, Notars oder Vorsorgespezialisten kaum herum kommen. Da unsere Mitarbeiterbetreuung im Familienservice selbstverständlich auch die Geschäftsführung und Inhaber einschließt, können wir Ihnen an dieser Stelle und vorausschauend mit praktischen Empfehlungen unter die noch hoffentlich noch lange gesunden Arme greifen.