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Die Bundesregierung hat den Finanzrahmen für das Förderprogramm „MobiPro-EU“ ausgeweitet. Sie hat in ihrer Kabinettssitzung am 12. März 2014 beschlossen, den Finanzrahmen für MobiPro-EU für die Jahre 2014 bis 2018 auf insgesamt 359 Millionen Euro auszuweiten. Für das Jahr 2014 stehen davon 48 Millionen Euro zur Verfügung.
Was steckt hinter MobiPro EU?
Die Agentur für Arbeit (BA) führt dazu aus: „Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und als Beitrag gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Sonderprogramm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ (MobiPro-EU) entwickelt. Mit dem Sonderprogramm, welches am 02.01.13 in Kraft getreten ist, soll durch die Förderung der beruflichen Mobilität ein Beitrag gegen die regional hohe Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der Europäischen Union und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geleistet werden. Das Sonderprogramm MobiPro-EU soll Hemmnisse abbauen, die in der Praxis häufig die Mobilität Jugendlicher und junger Erwachsener aus anderen EU-Staaten in den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beeinträchtigen.“
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Welche Mittel stehen 2014 für MobiPro zur Verfügung?
Da der Betrag für 2014 unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung steht, die voraussichtlich erst im Juli abgeschlossen ist, hat das Bundesfinanzministerium zugestimmt, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Kabinettbeschluss bereits ab sofort über den gesamten Jahresansatz von 48 Millionen Euro verfügen kann. Das heißt: Bereits bewilligte Anträge werden finanziert und Anträge, die vor dem 27. Februar 2014 eingegangen sind, werden bearbeitet und bei Vorlage der Förderfähigkeit ebenso bewilligt. Neue Anträge können jedoch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zugelassen werden.
Die BA geht davon aus, dass rund 2 000 Fachkräfte und 7 000 Azubis im Jahr 2014 jeweils mehrere Anträge stellen werden. Die zu erwartende starke Nachfrage kann dazu führen, dass die Haushaltsmittel für dieses Jahr nicht ausreichen. Nach Berechnungen der BA werden voraussichtlich rund 100 Millionen Euro benötigt.
Grundsätze zur Bewilligung
- Alle schon bewilligten Maßnahmen wird die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) gemäß der Förderrichtlinie weiter finanzieren.
- Für jeden Jugendlichen und jede junge Fachkraft, die sich schon in einer Förderung befindet, wird auch die gesamte Förderkette finanziert, sofern die Voraussetzungen nach der Richtlinie vorliegen.
- Für erstmalige Anträge von Jugendlichen (in der Regel Förderung eines Deutschsprachkurses im Herkunftsland) läuft aktuell die Prüfung zur Bewilligung. Die Bewilligung wird erfolgen, solange Haushaltsmittel vorhanden sind.
- Es wird kein Antrag von Ausbildungsinteressierten abgelehnt, sondern lediglich zurückgestellt. Abhängig von der Haushaltssituation werden diese Anträge weiter bearbeitet.
- Die Bearbeitung der Anträge von Fachkräften wird zugunsten der Anträge von Ausbildungsinteressierten bis auf Weiteres zurückgestellt. Auch diese werden nicht abgelehnt, sondern abhängig von der Haushaltssituation weiter bearbeitet.
- Bis spätestens 31. März 2014 wird die ZAV jeden betroffenen Ausbildungsinteressierten informieren, ob sein Antrag bewilligt oder zurückgestellt wird (bezieht sich auf Punkt 3).