Neues Förderprogramm unterstützt bei der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte

Ab sofort hast Du als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Sachsen die Möglichkeit, von einem neuen Förderprogramm des sächsischen Wirtschaftsministeriums zu profitieren. Dieses Programm erleichtert Dir die Integration und Gewinnung internationaler Fachkräfte und Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Förderfähig sind Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Juli 2024 vertraglich vereinbart werden. Auch dual Studierende fallen unter die förderfähigen Ausbildungsverhältnisse.

So funktioniert die Förderung

Die Förderung ist für Mitarbeitende und Auszubildende gedacht, die Du bereits vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Drittstaat angeworben hast. Zum Zeitpunkt des Antrags muss das erforderliche Sprachniveau erfüllt sein: Für Auszubildende ist das Niveau B2 erforderlich, während für Arbeitnehmer zunächst B1 gefordert wird, mit der Auflage, sich im Rahmen einer Qualifizierung auf B2 weiterzubilden.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Anträge können gestellt werden, nachdem Deine neuen Mitarbeitenden oder Auszubildenden sechs Monate erfolgreich in Deinem Unternehmen tätig sind. Dabei muss das Vertragsdatum nach dem 1. Juli 2024 liegen.

Weiterhin musst Du als Antragsteller die Einhaltung der Kriterien »Faire Migration« bestätigen. Dies umfasst die Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung, dass internationale Fachkräfte unter gleichen Bedingungen wie ihre inländischen Kollegen arbeiten.

Zuschüsse und Förderkonditionen

Du kannst die Zuschüsse bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) beantragen. Pro Unternehmen kannst Du bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse fördern lassen.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Größe Deines Betriebs:

  • Bis zu 9 Beschäftigte: 8.000 € pro Beschäftigungsverhältnis und 4.800 € pro Ausbildungsverhältnis
  • 10 bis 49 Beschäftigte: 6.500 € pro Beschäftigungsverhältnis und 3.900 € pro Ausbildungsverhältnis
  • 50 bis 249 Beschäftigte: 5.000 € pro Beschäftigungsverhältnis und 3.000 € pro Ausbildungsverhältnis

In bestimmten Fällen können diese Beträge durch eine unternehmensfinanzierte Vorbereitungsphase sogar noch erhöht werden.

Fachliches und soziales Onboarding

Es reicht jedoch nicht aus, einfach nur neue Mitarbeitende für Deinen Betrieb zu finden. Ein erfolgreicher Start erfordert sowohl ein gründliches fachliches als auch soziales Onboarding, das auf die individuellen Bedürfnisse der internationalen Fachkräfte abgestimmt ist. Hierfür stehen Dir weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung, wie das Programm „Betriebsberatung“, das Dich dabei unterstützt, das Onboarding optimal zu gestalten.

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Unterstützung bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte

Die familienfreund KG und das 18 Jahre aufgebaute Netzwerk bieten Dir umfassende Unterstützung bei der Gewinnung, Einarbeitung und der dazugehörigen Antragstellung und Begleitung der Förderprogramme. Von der ersten Kontaktaufnahme mit potenziellen internationalen Fachkräften über die Integration in Dein Team bis hin zur erfolgreichen Beantragung der Fördermittel – wir stehen Dir in jedem Schritt zur Seite.

Nutze diese Chance und sichere Dir die Förderung, um Dein Team international zu erweitern und langfristig zu stärken!

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