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Die einen tun es ungeniert, die anderen diskret und zurückhaltend. Wieder andere tun es mit Vor- und Umsicht und wiederum alle versuchen sich irgendwie zu schützen und abzusichern. Die Rede ist vom Umgang mit den Daten und dem Datenschutz.
Soviel Schutz wie nötig und nicht, wie möglich!
Was und wie viel jeder von sich Preis gibt, ist von Mensch zu Mensch und Sache zu Sache unterschiedlich. Je nachdem in welcher Position oder Lebenslage man sich befindet, hat man viel oder wenig mit Daten und Datenschutz zu tun. Der Ausweis sagt, wer wir sind, die Krankenkartenkasse speichert den Gesundheitszustand, Elena überträgt einkommensbezogene Daten an eine zentrale Stelle, in jedem Shop oder Laden bezahlen wir mit der EC- bzw. Kreditkarte und legen manchmal die Paybackkarte dazu. Daten- und der Datentransfer sind wichtig. es wird gebloggt, getwittert oder gemailt.
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
Viele Daten, viele Fragen
Aber alles hat ein Ende und auch beim Datenschutz ist das so! Während seit der Geburt Daten über uns gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden, endet der Datenschutz auch nicht zwingend mit dem Tod. Es ist schwer zu schätzen, wie viel Festplatten oder Server ein Mensch im Laufe seines Lebens „vollmacht“ aber in jedem Fall stehen im Umgang mit Daten viele Fragen im Raum:
- Was passiert im Falle des Todes mit dem Facebook-Account, den Flickr-Bildern oder dem privatem Emailaccount?
- Wer hat die Möglichkeit über die Löschung der Daten zu entscheiden?
- Was kann man vor dem „Ableben“ planen oder diesbezüglich regeln?
- Kann man „seine“ Daten vererben?
- Kann man Daten der Nachwelt/Allgemeinheit zur Nutzung überlassen?
- Und was steht im Kleingedruckten und den AGB’s
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt das Wesentliche
Eigentlich nicht, denn das Wesentliche rund um die Daten ist im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Den postmortalen Datenschutz gibt es laut Dr. Carsten Ulbricht nicht wirklich. Damit ist der Schutz personenbezogener Daten nach dem Tod direkt nicht mehr vom Gesetz abgedeckt. Ob und wie die Daten von „verstorbenen“ Usern aus dem Internet kommen, ist somit ausschließlich über die AGB’s und Nutzungsbedingungen des Dienstanbieters geregelt. Die gesetzlichen Erben treten das Erbe an – außer es ist etwas anderes im Testament geregelt. Damit treten die Erben also auch in bestehende Nutzungsverträge mit den Internetplattformen ein. Das Vermögen geht eben als ganzes über. Damit sind auch hier wieder die AGB’s aussagekräftig und die Verträge der Plattformen. So erbt man eben nicht nur die Gesellschafteranteile sondern womöglich auch die Domainrechte an einem Produkt oder der Firmenhomepage.
Auch die Betreiber befassen sich damit
Spannend ist, dass einige Plattformbesitzer sich durchaus mit diesem Thema beschäftigen. Ihr Facebook-Account kann mit durch „ordentlich“ legitimierte Erben gelöscht werden lassen. Im Zweifelsfall muss man jeden Betreiber und Dienst persönlich anfragen. In jedem Fall lohnt es sich mit dem Testament auch in geeigneter Form über die „Vererbung“ von Zugangsdaten nachzudenken. Im Zweifelsfall kann der Erbe die Accounts nicht kündigen und ohne Kontodaten bzw. Zugang zum Emailpostfach noch nicht einmal darauf zu greifen. Urheberrechtlich gilt, dass im Falle des Todes auch die Urheberrechte an die möglichen Erben übergehen. Allerdings muss es einen wirklichen Rechtsnachfolger geben. Entsteht dem Verstorbenen oder den Erben ein wesentlicher Nachteil, z. B. durch einen Angriff auf die Menschenwürde – kann der Rechtsnachfolger die Löschung erzwingen.
Im Falle des Todes vorsorgen
Ein wesentlicher Punkt kommt an dieser nun noch zu tragen. Themen, wie Krankheit, Tod, Organspende, Testament, Pflege und Versorgung im Notfall sind Themen, die uns als aktive und mitten im Leben stehende Menschen oft anstrengen oder blockieren. Die Gedanken überschlagen sich und am Ende kommt man ohne entsprechenden „Plan“ nicht zu einem Ergebnis.
Hier ein paar wichtige Tipps zur Vorsorge:
- Schreiben Sie bitte alles auf!
- Teilen Sie Ihre Wünsche mit den potentiellen Erben!
- Nutzen Sie Informationen, Seminare und/oder Beratungsstellen!
- Vordrucke und Formulare gibt es (fast) für jede Lebenslage.
- Auch Testamente und Vorsorgevollmachten können Sie mittlerweile online speichern und verwalten lassen.
Und zum Schluss: Lassen Sie sich zumindest in regelmäßigen Abständen auf diese persönlichen Themen ein. Für betreute Mitarbeiter mit diesbezüglichen Fragen unterstützen wir über den Arbeitgeber mit unserem Familienservice der familienfreund KG.