geht es der wirtschaft schlecht, leiden auch die unternehmen und unter umständen sind arbeitsplätze gefährdet. jeder unternehmer versucht für schlechtere zeiten vorzusorgen, rücklagen zu bilden oder mit kurzarbeit auf eine schwierige arbeitslage zu reagieren. aber es gibt durchaus situationen, die auch den besten unternehmer sprichwörtlich in den ruin treiben. sie es nun die wirtschaftskrise, nicht zahlende kunden oder zu hohe verbindlichkeiten. insolvenz anmelden, ist nicht leicht – zögert man zu lange macht man sich unter umständen strafbar. die eröffnung des insolvenzverfahrens ist schwieriger aber manchmal unumgänglich.
insolvenz, neue gelder und insolvenzanfechtung
am 16.11.2009 fällte der bundesgerichtshof ein wichtiges urteil zur insolvenzanfechtung. der bundesgerichtshof (bgh) hat nun wie folgt geurteilt: schöpft der schuldner neue gelder aus einer lediglich geduldeten kontoüberziehung und fließen sie infolge seiner rechtshandlung einem gläubiger direkt zu, so kommt die anfechtung dieser mittelbaren zuwendung durch den insolvenzverwalter ohne rücksicht darauf in betracht, ob aus der einräumung des überziehungskredits für die masse ein pfändbarer anspruch gegen die bank entsteht oder durch die valutierung von sicherheiten ein entsprechender rückübertragungsanspruch verloren geht (AZ IX ZR 191/05).
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ein urteil mit grundsätzlichen folgen für gläubiger
sie müssen bei einer möglichen insolvenzanfechtung die erlangten beträge in zukunft bei allen bargeldlosen zahlungen herausgeben, gleich ob aus guthaben, dispositionskredit oder überziehung gezahlt wurde.