Steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen

Die Förderung der Elektromobilität ist notwendig, damit die Elektromobilität in Deutschland eine Zukunft hat. So zumindest glauben es die Autobauer und die Bundesregierung. Damit mehr Elektroautos in Deutschland fahren, müssen wohl auch noch einige Millionen Fördermittel ins Land gehen. Denn nicht jeder deutsche Autofahrer ist schon vom neuem Trend Elektroauto überzeugt. Damit der Kauf und der Betrieb eines reinen Elektroautos noch mehr Spaß macht hat das Bundeskabinett heute am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen.

Die steuerlichen Maßnahmen dienen einer klimagerechten Zukunftspolitik und ergänzen das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr, das zeitlich befristete Anreize, weitere Mittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie zusätzliche Anstrengungen bei der öffentlichen Beschaffung von Elektrofahrzeugen beinhaltet.

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Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und der Einkommensteuer vor:

  • Bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge gilt seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 eine fünfjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Diese wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.
  • Im Einkommensteuergesetz werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers und für die zur privaten Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung steuerbefreit. Der Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung der Ladevorrichtung und Zuschüsse pauschal mit 25% Lohnsteuer zu besteuern. Die Regelungen werden befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020.

BMVI erstellt Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge

Das Bundeskabinett hat heute das Marktanreizprogramm im Umfang von 1 Milliarde Euro zur Förderung der Elektromobilität verabschiedet. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet jetzt eine Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge in Deutschland“. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Für das Förderprogramm mit der Laufzeit 2017-2020 werden insgesamt 300 Millionen Euro bereitgestellt. Das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur umfasst:

  • Aufbau öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (S-LIS) in Metropolen und entlang der Bundesfernstraßen, ca. 5.000 Ladestationen, Fördersumme 200 Millionen Euro.
  • Aufbau öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (N-LIS), ca. 10.000 Ladestationen, Fördersumme 100 Millionen Euro.
  • Mögliche Standorte von Ladesäulen sind Tankstellen und Autohöfe an Hauptverkehrsachsen, Shopping- und Einkaufszentren, Sportzentren, Carsharing-Stationen sowie Bahnhöfe, Flughäfen und Messezentren.

Unterstützt werden sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden. Weitere Informationen zu den Aktivitäten der Bundesregierung unter: http://www.bmvi.de/aktivitaeten-elektromobilitaet.

Bundesamt für Wirtschaft zahlt Prämie aus

Außerdem vorgesehen ist es, einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro fürPlug-in-Hybride zu gewähren. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Die Anträge können online beim Bafa gestellt werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus.

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