(Hamburg, 23.1.2013) Wie werden wir in Zukunft arbeiten? Wie sollten sich Unternehmen organisieren, um in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein, welche Rolle wird Zeitarbeit zukünftig spielen? – Mit diesen und ähnlichen Fragen befasste sich auf Einladung des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister am Dienstagabend ein Vortrag des Zukunftsforschers Matthias Horx. An einer anschließenden Podiumsdiskussion in den Räumen der Handwerkskammer Hamburg nahm auch Sascha Kock, Zeitarbeitnehmer bei ARBEIT UND MEHR teil.
Blog vom Fachkräftesicherer
Projekt Corporate Giving Transparency: »Ich habe gelernt das komplette Bild zu sehen.«
Piera Ziedek studiert seit Anfang 2012 an der SIBE den Master of Science in International Management und bearbeitet das Projekt Corporate Giving Transparency bei der Allianz SE. Wir haben Frau Ziedek gefragt, wie es ihr mit ihrem Projekt geht.
Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internetbranchenverzeichnis unwirksam
Das Internet ist nicht nur ein wichtiges, häufig unverzichtbares Kommunikationsmittel, es enthält auch viele Kostenfallen, auch solche, die gerade auf Freiberufler und Gewerbetreibende abzielen.
Hartz IV: Frauen werden seltener sanktioniert als Männer
Jobcenter kürzen bei Frauen weit seltener als bei Männern aufgrund von Pflichtverstößen das Arbeitslosengeld II, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei spielt eine Rolle, dass beispielsweise Mütter von Kleinkindern nicht für die Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Aber auch bei alleinstehenden und kinderlosen Arbeitslosengeld-II-Empfängern weisen Männer im Vergleich zu Frauen rund doppelt so hohe Sanktionsquoten auf.
Streit um Anwaltshonorar – Ist ein Stundenhonorar zulässig?
Eine Honorarvereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und einem Mandanten, die darauf abzielt, dass für eine Vertretung vor Gericht geringere Gebühren zu zahlen sind als gesetzlich vorgeschrieben, ist nichtig. Das hat das Amtsgericht München mit einem 28.06.2011 veröffentlichten Urteil vom 3.März 2011 entschieden (Az.: 223 C 21648/10).
der feind in meiner wohnung – mietnomaden
tagtäglich werden menschen im rahmen ihrer vereinbarkeit von beruf und familie mit den unterschiedlichsten herausforderungen aus ihrer familie, dem sozialen umfeld von 0 bis 99+, konfrontiert. ein professioneller familienservice bietet auf diese fragen antworten und vermittelt an leistungsfähige partner seines netzwerkes. gern helfen wir ihnen mit dem nachfolgenden beitrag, antworten und/oder partner zu finden und diesmal freiwillig und ganz ohne einen auftrag von ihnen.
familienkolumne: das kommende beschäftigungsdatenschutzgesetz und das eu-recht?
und ist es in der praxis sinnvoll umsetzbar? ende august 2010 hat das bundeskabinett einen gesetzesentwurf zum beschdatschg vorgelegt. in diesem entwurf wird unter anderem geregelt, wie die datenerhebung vor, während und nach einem beschäftigungsverhältnis erfolgen darf. damit wird die gesamte personenbezogene kommunikation im arbeitsverhältnis erfasst und im bdsg geregelt. allerdings muss der arbeitnehmer im rahmen seiner informellen selbstbestimmung in einzelfällen (ärztliche untersuchung, verwendung von lichtbildern) die einwilligung erteilen, dass seine daten benutzt werden.
vor der einstellung ist die sache bereits kompliziert. es sei an die umfängliche rechtsprechung des bag zum personalfragebogen erinnert.
doch wem nutzt diese vorgehensweise? der arbeitnehmer ist immer in der schwächeren position. wer glaubt denn, dass er eine bewerbung abgibt, die daten zum geschlecht, religion, gesundheit und behinderung nicht preisgibt? spätestens im gespräch bei der einstellung wird es problematisch. soll der arbeitnehmer spontan prüfen, ob die erhebung der daten“ unverzichtbare voraussetzung „ für den job ist? was ist, wenn er ablehnt ? er bekommt den job nicht.
besondere vorsicht ist mit den beliebten netzwerken im internet geboten. man sollte sich sehr genau überlegen, was man da rein schreibt. xing und linked in sind in jedem fall nutzbar, soziale netzwerke wie facebook, schülervz und studivz sollen es nicht sein. wer kontrolliert, wenn der bewerber nicht einwilligt, ob die information aus den netzwerken nicht doch gegenstand der einstellungsüberlegungen gewesen ist? insofern hat die einwilligung des bewerbers lediglich deklaratorischen charakter in der praxis.
besser wäre es gewesen, eine checkliste aufzustellen, die vorgibt, was in eine stellenanzeige hineingehört, welche kriterien zur einstellung unter berücksichtigung der diskriminierungsrechtsprechung objektiv nachvollziehbar sind und im gespräch auch behandelt werden dürfen. arbeitgeber und bewerber dürften vor der einstellung bereits verunsichert sein. immerhin ist eine vollständige anonymisierung der bewerbung (noch) nicht vorgesehen.
während des arbeitsverhältnisses sind die risiken eines verstoßes durch den arbeitgeber hoch, der arbeitnehmer ist durch die aktuelle gesetzeslage nach der probezeit ausreichend geschützt. schon jetzt ist die rechtslage bei videoüberwachung, ortungssystemen und biometrischen verfahren recht umfänglich. das neue gesetz stellt allerdings viele themen, die in der rechtsprechung entschieden wurden klar (nutzung telefon, email und internet) auch weiterhin wird eine interessenabwägung zwischen denen des arbeitgebers und denen des arbeitnehmers erforderlich sein.
einfacher wird es wieder bei der frage der aufbewahrung und weitergabe persönlicher daten nach beendigung des arbeitsverhältnisses. alle daten die nach dem arbeitsverhältnis nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen.
letztlich soll sich der arbeitnehmer zunächst bei beschwerden an den arbeitgeber wenden. dies steht im widerspruch zur datenschutzrichtlinie 95/46, nach der jedermann das recht hat sich an unabhängige kontrollorgane zu wenden. ein arbeitgeber wird niemals einen verstoß gegen den datenschutz einräumen, weil er damit unter umständen schadensersatzansprüche und imageverlust befürchten muss.
insgesamt ist der entwurf in großen teilen gelungen, allerdings wird die praxis für alle beteiligten nicht einfacher und die konfliktproblematik steigt weiter. man wird abwarten müssen, welche änderungen dieser entwurf noch erfährt.
wenn sie fragen haben und rechtliche beratung suchen, bietet ihnen die dr. fingerle rechtsanwaltskanzlei einen rund-um-service.
die kanzlei dr. fingerle rechtsanwälte wurzelt in einer über 50jährigen tradition. ihr mehr als zehnjähriges engagement in leipzig ist geprägt von stetigem wachstum. die kanzlei ist überwiegend für unternehmen und institutionen tätig, darunter namhafte versicherer, internationale unternehmen und träger öffentlicher verwaltung. darüber hinaus betreuen die anwälte auch ausgewählte privatmandanten.
rechtsanwalt uwe karsten
Kein Wettbewerb beim Rettungsdienst: Unternehmen haben es oft nicht leicht
Der Wettbewerb beim Rettungsdienst war Bestandteil einer Klage beim Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten zwei private Anbieter, die im wahrsten Sinn des Wortes Unternehmer sind. Unternehmen und Ihr Tun bzw. Unternehmer und deren Ideen dringen oft, wie die das Raumschiff Enterprise in unendliche Weiten vor und entdecken einfach neue Welten. Schnell und flexibel besetzen sie Neigen, legen den Finger in die Wunde und zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit viel weniger Mitteleinsatz maximale Erfolge erzielen.
Ende letzte Woche entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ähnlich, wie im Kinder- und Jugendhilfebereich so ist auch der Rettungsdienst zum größten Teil in öffentlicher Hand ist. Oft liegt die Verantwortung vor Ort bei der Feuerwehr, die jedoch Dienstleistungen und Teile der Rettung auf gemeinnützige Hilfsorganisationen und Unternehmen outsourct. Manchmal gibt es nur einen öffentlichen Rettungsdienst und in einigen Bundesländern, wie in Sachsen z. B. gibt es ein richtiges duales Modell in dem durchaus auch private Unternehmen Ihre Dienste tun und anbieten. Unternehmen benötigen für das Betreiben des Rettungsdienstes eine Genehmigung.
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig?
Urteile zum Arbeitsrecht gefällig? Zur Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, der Änderung von Arbeitsbedingungen und dem Wunsch nach Altersteilzeit haben wir für Sie Urteile zusammengefasst. Außerdem informieren wir sie fortlaufend über aktuelle Urteile zum Arbeitsrecht auch aus Veranstaltungen an denen die familienfreund KG teilgenommen hat.
Das Pareto-Prinzip im Alltag und das Fazit
Sei doch nicht immer so perfekt und, obwohl wir wissen, dass nicht immer alles perfekt sein kann und muss, streben wir trotzdem und grundsätzlich Perfektionismus an. Das uns das manchmal behindert, scheint egal. Ebenso fällt es uns schwer, uns an der 80-20-Regel (Pareto-Prinzip) zu orientieren. Allerdings gibt es genug Beispiele aus der Statistik und dem wahren Leben. Sicher sind Ihnen diese großen und kleinen Dinge auch bekannt: