Steuerbonus für Kinderbetreuung bei beruflich bedingtem Notfall

Das politische Berlin hat zum 1. Januar 2015 für Arbeitgeber und ihre Beschäftigten gute Nachrichten. Kurz vor Jahresende wurde eine weitere Möglichkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Es handelt sich um die Einführung eines Steuerbonus für Kinderbetreuung bei „kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen“.

Familien-, mitarbeiter- und elternfreundliche Arbeitgeber bekommen durch die Änderungen des § 3 Nr. 34a EStG (Einkommenssteuergesetz) mehr Spielraum, Beschäftigte konkret und finanziell bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Unternehmen und Organisationen können die Ausgaben für die Kinderbetreuung außerhalb der Regel und Reihe übernehmen und werden für diesen geldwerten Vorteil mit einem Steuerbonus und der Freiheit von Sozialabgaben belohnt.

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Steuerfreie Leistungen für Familienservice

Nach R 19.3 Abs. 2 Nr. 5 LStR (PDF, 233 KB) sind pauschale Zahlungen an Dienstleistungsunternehmen, die die Mitarbeiter kostenlos in persönlichen und sozialen Angelegenheiten beraten und betreuen, kein Arbeitslohn. Ab 2015 werden darüber hinaus individualisierbare Arbeitgeberleistungen an Dienstleistungsunternehmen steuerfrei gestellt, soweit

• die Mitarbeiter hinsichtlich der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen beraten werden oder
• Betreuungspersonen für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige vermittelt werden.

Diese Steuerfreiheit ist der Höhe nach nicht begrenzt. Allerdings wird nicht die Beratung in allen persönlichen Angelegenheiten des Mitarbeiters (z. B. Scheidung, Suchtprobleme) begünstigt, sondern nur die Beratung in den o.g. Fällen. Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Wird der Betrag dem Mitarbeiter erstattet, muss die Zweckbestimmung durch entsprechende Belege im Lohnkonto nachgewiesen werden.

Steuerbonus für den Babysitter

Zu den steuerlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung nichtschulpflichtiger Kinder haben wir bereits umfassend hier zu generellen Möglichkeiten und hier zu Fahrtkosten berichtet. Neu ist der Steuervorteil, wenn darüber hinaus „kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen“ Betreuungsbedarf entsteht. Zahlreiche Beispiele aus unserer täglichen Arbeit lassen sich hier anführen. Um nur eines zu nennen – Eltern müssen plötzlich auf Dienstreise und/oder Überstunden leisten.

In vielen Beiträgen über diese Gesetzesänderung wird die Krankheit des Kindes und der dadurch unmögliche Besuch der Tagesmutter und KiTa als ein möglicher Bedarf für diesen ‚Notgroschen‘ dargestellt. Nach kurzfristiger Konsultation mit StB aus dem Netzwerk dürfte dies aber nicht dem Gesetzesansinnen widersprechen. Der Arbeitgeberservice wird diesen Umstand noch weiter recherchieren und konkretisieren.

Neu ist auch, dass es unerheblich ist, ob die Familienfreundin im Haushalt der Eltern oder außerhalb der eigenen vier Wände unterstützend unter die Arme greift. Auch das Alter der Kinder wurde – auf bis 14 Jahre – angehoben. Im Regelfall ist diese Anhebung nicht notwendig, aber Helicoptereltern wird dies sehr entgegenkommen.

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Steuerbonus für Kinderbetreuung nur bis 600 Euro

Natürlich handelt es sich hier um keine echten Geschenke, denn der Steuerbonus muss an anderer Stelle wieder in den Haushalt fließen. Zudem ist der Steuerbonus für die kurzfristig und beruflich bedingte Kinderbetreuung auf 600 Euro pro Jahr begrenzt – im Gegensatz der regulären Betreuung.

Mein Arbeitgeber ist mitarbeiterfreundlich und nutzt den Steuerbonus für spontane Kinderbetreuung. Share on X

Bereitschaft zu Überstunden und Fortbildungen

Für Arbeitgeber ergibt sich durch den Steuerbonus für Kinderbetreuung eine neue Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung zu steigern und die Bereitschaft zu Fortbildungen und auftragsbedingten Überstunden zu erhöhen. Im Leistungskatalog des mitarbeiterfreundlichen Arbeitgebers sollte diese Maßnahme umgehend – entweder als neue elternfreundliche Leistung oder im Rahmen der Entgeltverhandlungen – Einzug halten. Bei der Einführung, Kommunikation und Umsetzung unterstützt die familienfreund KG gern. Nutzen Sie die Rufnummer 0341-355408-12 für eine Terminvereinbarung und wir können gemeinsam die nächsten Schritte umsetzen.

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