Inhaltsverzeichnis (zum Öffnen klicken)
Wenn sich Ihr Mitarbeiter grobes Fehlverhalten leistet, heißt das nicht, dass sie Ihn sofort verhaltensbedingt kündigen können. Vorher müssen Sie Ihren Mitarbeiter rechtssicher abmahnen. Empfehlenswert ist es, dass Sie Ihrem Mitarbeiter vorher die Möglichkeit geben, sich zu seinem Fehlverhalten zu äußern. Viele Tarifverträge beinhalten das Recht des Arbeitnehmers, eine Stellungnahme zum Vorwurf in seine Personalakte zu geben.
Was das Arbeitsrecht hergibt
Im Arbeitsrecht müssen Sie eine Abmahnung aussprechen, um die notwendigen Voraussetzungen für eine:
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
- verhaltensbedingte ordentliche,
- verhaltensbedingte außerordentliche,
- fristlose Kündigung
zu schaffen. Gerade fristlose Kündigungen kassieren Arbeitsgerichte immer wieder ein. Entweder gibt es keinen wirklich gewichtigen Grund oder/und es erfolgte keine Abmahnung. Gerade die fristlose Kündigung richtet sich nach der schwere des Vergehens. Wenn Sie als Arbeitgeber arbeitsrechtlich auf dem aktuellen Stand sind oder/und Ihnen einen Anwalt beratend zur Seite steht, können Sie natürlich entsprechende Vergehen gezielt mit richtigen Strafen belegen. Als Arbeitgeber müssen Sie Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter nicht dulden. Bei besonders schweren Verstößen kann selbst eine Abmahnung entbehrlich sein.
Rechtssicher Abmahnen indem Sie die Form beachten
Wenn sie Mitarbeiter rechtssicher abmahnen wollen, müssen Sie auf folgende Punkte achten:
- Die Abmahnung des Pflichtverstoßes Bedarf der Schriftform und muss zeitnah erfolgen.
- Das Fehlverhalten muss genau erläutert sein. Beschreiben Sie wie, wann und wem gegenüber der Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat.
- Aus der Abmahnung muss hervorgehen, dass der Arbeitnehmer mit seinem Fehlverhalten gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten verstoßen hat und er dies zukünftig unterlassen soll.
- Für den Wiederholungsfall können sie dem Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Sanktionen (Kündigung) drohen.
- Weisen Sie darauf hin, dass die Abmahnung in die Personalakte gelegt wird.
- Lassen Sie sich den Erhalt der Abmahnung quittieren oder überreichen Sie diese vor Zeugen.
Gründe für Abmahnungen sind vielfältig
Warum Sie Ihren Mitarbeiter abmahnen wollen, kann vielfältige Gründe haben. Vom regelmäßigem zu spät kommen, über schlechte Arbeit bis hin zu Fehlverhalten gegenüber Kunden und anderen Mitarbeitern gibt es auch schwerwiegende Gründe, wie Beleidigungen Ihnen als Chef gegenüber, tätliche Angriffe und Auseinandersetzungen oder Diebstahl und Veruntreuung bzw. Betrug. Auch mutwillige Beschädigungen sind abmahnwürdig und strafrechtlich verfolgenswert. Im Grunde können und dürfen Sie alles abmahnen, was entgegen dem Arbeitsvertrag ist und das Arbeitsverhältnis stört bzw. belastet. Die Abmahnung ist ein wirksames Mittel für die Androhung von Kündigung bzw. der Behebung von Fehlverhalten.
[Update] Aber wie bestrafen bzw. verwarnen Sie in Zeiten von Fachkräftemangel?!
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Viele Arbeitgeber, die wir in unserer 12-jährigen Arbeit kennen lernen und beraten durften, wissen darum, dass Ihre Mitarbeiter immer selbstbewusster werden. Viele schreckt die Angst Ihren Arbeitsplatz zu verlieren nicht wirklich von Fehlverhalten ab. Zumal es gerade in mittelständischen kleinen und kleinsten Unternehmen kaum die Möglichkeit gibt spontan und ohne betriebswirtschaftliche Konsequenz Mitarbeiter zu entlassen. Denn, wenn Sie heute als Arbeitgeber jemanden kündigen, haben Sie unter Umständen Schwierigkeiten die Stelle sofort neu und passend zu besetzen. Viele Unternehmer nehmen daher über kurz oder lang hin, dass Ihre Arbeitnehmer ’nur Dienst nach Vorschrift‘ machen. Auch, wenn der ein oder andere seine Arbeitsklamotten nicht tragen möchte, die Arbeitszeit manipuliert, indem er sich besonders viel Zeit lässt oder falsch Stunden schreibt, ist im KMU nicht immer ein Grund für eine Abmahnung. Spüren Arbeitnehmer, dass es Ihnen als Arbeitgeber an Konsequenz mangelt, verlieren sie schneller den Respekt. Deshalb scheuen Sie keine Abmahnungen, wenn Sie gerechtfertigt sind.
An der Unternehmenskultur arbeiten
Ob und wie oft Sie mit Abmahnungen arbeiten müssen, hängt unter Umständen auch von Ihrer Unternehmenskultur ab. Werte, wie Vertrauen, Achtsamkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Wertschätzung, Anerkennung und das Miteinander müssen für Sie und Ihre Mitarbeiter erlebbar sein. Mitarbeiter, die sich wenig gebunden fühlen und kaum das Bedürfnis verspüren Ihren Job mit Herzblut zu machen, weil die Unternehmenskultur nicht stimmt, sind sowieso wechselwilliger als in anderen Unternehmen. Für Ihren Unternehmenserfolg brauchen Sie aber Mitarbeiter, die mit Herz und Verstand bei der Arbeit sind. A, B, und C-Player zu identifizieren kann, insofern intern hilfreich sein, wechselwillige Mitarbeiter zu erkennen. Wissen Sie erst, wer wechseln will, können Sie individuelle Maßnahmen je Mitarbeiter, Team oder Niederlassung entwickeln. Solche Maßnahmen ordnen wir einer notwendigen Strategie zur Fachkräftesicherung zu. Die Aufgabe der Fachkräftesicherung wird zukünftig die Hauptaufgabe für Sie als Arbeitgeber sein. Zum einem müssen Sie dafür sorgen, dass Sie tolle Menschen dafür begeistern in Ihrem Unternehmen zu bleiben und zum anderen zum Unternehmen zu kommen. Hier unterstützen wir Sie gern. Bitte kontaktieren Sie uns unter 0341 35540812.