Qualifizierungschancengesetz löst „WeGebAU“ ab

Im Zuge der dramatischen Veränderungen am Arbeitsmarkt – struktureller Wandel, digitale Transformation, Bedürfnisse der Beschäftigten – hat die Bundesregierung eine Qualifizierungsoffensive gestartet und am 1. Januar 2019 das Qualifizierungschancengesetz in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde das Programm WeGebAU beendet.

Zwischen 2006 und 2019 war WeGebAU – Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen – das gern genutzte Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit, der Weiterbildungsträger und Fachkräftesicherer.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Aus- und Weiterbildung sind wertvolle Instrumente gegen den Fachkräftemangel. Wer als Betrieb geeignete Fachleute nur mit Mühe oder gar nicht findet, sollte darüber nachdenken, das eigene Team weiterzuentwickeln und Beschäftigten, die aktuell als unqualifiziert gelten, Aufstiegschancen zu ermöglichen.

Wer profitiert vom Qualifizierungschancengesetz?

Rasant schreiten die Veränderungen am Arbeitsmarkt und bei den eingesetzten Technologien voran. Es werden andere Qualifikationen und Kompetenzen benötigt, um als Arbeitsgemeinschaft am Markt zu bestehen. Dies ist jedoch kein einmaliger, sondern immer wiederkehrender Prozess.

Mit der Ausweitung der staatlichen Förderleistung und der Erweiterung der Zielgruppen soll die deutsche Wirtschaft mit allen Beteiligten fit für die Zukunft gemacht werden. Neben der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe steht besonders die Fachkräftebasis im Fokus der Bemühungen. Die Rahmenbedingungen für die berufsbegleitende Weiterbildung wurden so verändert, dass diese für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv sind.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) adressiert den ’normalen‘ Beschäftigten, der mitten im Job steht. Die Förderung wird unabhängiger von Lebensalter, Betriebsgröße oder Qualifikationsniveau.

Für wen gilt die Weiterbildungsförderung konkret?

  • für aktuell Beschäftigte, unabhängig von Lebensalter, Qualifikation und Betriebsgröße
  • für Beschäftigte, die im Betrieb umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  • für Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind
  • für Beschäftigte in Engpassberufen

Ziel und zentraler Bestandteil vom QCG

Im Zentrum steht die Erweiterungsqualifizierung. Vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten sollen aktualisiert und erweitert werden. Die Zukunftsorientierung steht hier im Mittelpunkt. Es soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer aufgrund des (digitalen) Strukturwandels ihren Arbeitsplatz verlieren oder ihre persönlichen Entwicklungswünsche nicht umsetzen können.

Da zu einer berufsbegleitenden Weiterbildung nicht nur der Wille zur Weiterentwicklung von fachlichen und persönliche Skills gehört, hat die Bundesregierung auch auf die finanzielle Entlastung der Betriebe geachtet.

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Weiterbildung und Lohnkosten werden durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit sowie der Jobcenter im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gefördert.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

  • Übernahme der Weiterbildungskosten zwischen 15 und 100 %, je nach Betriebsgröße und Alter des Beschäftigten
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt zwischen 25 und 75 % je nach Betriebsgröße
  • Transformationszuschuss bis 20 % bei Vorliegen eines Qualifizierungplanes und Qualifizierung von mind. 10 % der Belegschaft
Download
Übersicht der Fördergelder nach dem Qualifizierungschancengesetz

Voraussetzungen für die Förderung

Weiterbildung kostet oft viel Geld und Mitarbeiter müssen mitunter freigestellt werden. Leider ist die Bereitschaft der Beschäftigten gefallen in ihre eigene Weiterbildung zu investieren. Das schmerzt insbesondere kleine und kleinste Betriebe und führt dazu, dass Bildungsaktivitäten auf die lange Bank geschoben werden. Aus diesen Gründen zielt die Förderung auf die finanzielle Entlastung der Betriebe. Zudem wird Beschäftigten die Möglichkeit gegeben, während der beruflichen Weiterbildung die Arbeit ruhen zu lassen und dennoch weiterhin Lohn bzw. Gehalt zu bekommen.

  • Umfang der Weiterbildung mit mehr als 120 Unterrichtseinheiten, egal ob in Präsenz oder remote
  • externer und zertifizierter Träger
  • vermittelte Qualifikation muss ‚zukunftsgerichtet‘ sein und über den aktuellen Arbeitsplatz hinausgehen
  • letzte vergleichbare Weiter- oder ursprüngliche Aus-Bildung muss länger als 4 Jahre zurückliegen

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Egal, ob Sie den Gesetzestext benötigen, zunächst eine Qualifizierungsanalyse durchführen wollen oder aufgrund anderer Informationen die Förderung der Weiterbildung zur Fachkräftesicherung nutzen möchten, wählen Sie 0800-7727360 oder mailen uns. Gemeinsam mit unserem starken Netzwerk (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Weiterbildungsträger) sorgen wir für eine zukunftsfähige Fachkräftebasis.

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  • 💬 Verfasst von JanaSchlegel

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