Hitzefrei im Unternehmen? Welche Rechte und Pflichten gelten?

Schüler bekommen, wenn die Hitze zu sehr drückt und sie sich nicht mehr auf die Schule konzentrieren können, hitzefrei. Aber was ist mit den von der Hitze geplagten Arbeitnehmern und den arbeitsrechtlichen Regeln zum Hitzefrei im Unternehmen?

Es gibt arbeitsrechtliche Regelungen zum Hitzefrei im Unternehmen

Kaum einer weiß, welche Regelungen im Arbeitsleben gelten. Der Experte Dr. Nicolai Besgen klärt auf dem Wirtschaftsportal www.business-on.de über derartige Regelungen im Arbeitsleben auf. „Das Thema ist daher so interessant, da spezielle arbeitsrechtliche Regelungen nicht existieren“, erläutert besgen im Juni 2007, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. „Zunächst gebietet es die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Arbeitsräume so einzurichten, dass Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind“.

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Sogar die Temperatur ist geregelt

Der Arbeitgeber hat für die richtige Raumtemperatur zu sorgen. So darf die innere Lufttemperatur maximal 26 Grad betragen und es muss eine Schutzvorrichtung gegen direkte Sonneneinstrahlung an Fenstern und Oberlichtern vorhanden sein. Für Schwangere und stillende Mütter sowie Jugendliche gelten besondere Regelungen. Kommt der Arbeitgeber diesen Verpflichtungen nicht nach, darf der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zurückhalten, ohne Verlust des Lohnanspruchs. „Da es sich um eine Sollvorschrift handelt, sollte der Arbeitnehmer seinen Chef zunächst zu geeigneten Maßnahmen auffordern.“ Die komplette Übersicht der Rechte und Pflichten finden sie hier .

Neue verständlichere Regelungen ab Juni 2013

Winfried Felser aus der Kanzlei Felser Rechtsanwälte machte im Juni 2013 auf Änderungen im Arbeits(schutz)recht aufmerksam: „Die Rechtslage ist inzwischen durch die am 23.6.2010 in Kraft getretene ASR A3.5 etwas verständlicher geregelt. Dort ist ohne wenn und aber festgelegt, dass Arbeitsräume mit Temperaturen ab 35 Grad nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden dürfen. Ab 26 Grad am Arbeitsplatz „soll“ der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad am Arbeitsplatz muss er. Maßnahmen können sein: Lockerung des Dresscodes, Klimageräte, Trinkwasserspender etc.“

Im Rechtslexikon gibt die Kanzlei einen sehr detaillierten Überblick über die aktuelle Rechtslage und führt dort auch weiterführende Dokumente und Interviews auf. Mit dem kleinen Ratgeber „Tipps für heiße Sommertage“ können Sie sich auch schnell und umfassend informieren. Er ist auch beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr abrufbar.

Tipps für heiße Sommertage am Arbeitsplatz

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Den Flyer der Arbeitsschutzallianz Sachsen mit den Tipps für heiße Sommertage am Arbeitsplatz, angesiedelt beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, können Sie sich auf einer externen Seite kostenfrei ansehen oder in der 2022er Version herunterladen.

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