Gerade Arbeitsschuhe müssen Sicherheit bieten

Auch wenn die Beschaffung oder der Ersatz von Arbeitskleidung nicht zum primären Arbeitsfeld der Mitarbeiterbetreuer des Familienservice zählt, kommen hin und wieder Fragen an. In den meisten Fällen geht es, wie auch bei anderen Themenbereichen, um das liebe Geld. Muss ich das Bezahlen? Zahlt das der Arbeitgeber? Kann ich die Belege ‚irgendwo‘ einreichen? In älteren Beiträgen hat die Redaktion in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnen schon viele Frage kostenfrei beantwortet. Im folgenden Beitrag wollen wir in Zusammenarbeit mit dem BFL Versand der Frage nach den Sicherheitsstufen für Arbeitsschuhe bzw. Sicherheitsschuhe nachgehen.

Vorschrift zum Arbeits- / Sicherheitsschuh

In der DIN EN ISO 20345 sind die Klassifizierungen und Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung speziell zu Sicherheitsschuhen zusammengefasst. In der offiziellen Normbeschreibung heißt es dazu: „Diese Internationale Norm legt Grundanforderungen und (freiwillige) Zusatzanforderungen an Sicherheitsschuhe für allgemeine Zwecke fest, zum Beispiel durch die Behandlung mechanischer Risiken, der Rutschhemmung, thermischer Risiken und ergonomischer Merkmale. Besondere Risiken werden in ergänzenden, auf einzelne Tätigkeiten bezogenen Normen behandelt, zum Beispiel Schuhe für die Feuerwehr, elektrisch isolierende Schuhe, Schutzschuhe gegen Schnitte durch Kettensägen, Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien, Schuhe zum Schutz gegen flüssige Metallspritzer, Schutzschuhe für Motorradfahrer.“

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
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Arbeitsschuh vs. Sicherheitsschuh

Umgangssprachlich wird jede Fußbekleidung, welche bei der Ausübung des Berufes getragen wird, als Arbeitsschuh bezeichnet. Sicherheitsschuhe sind Halbschuhe und Stiefel, die als Schutzkleidung eingesetzt werden und besondere Merkmale im Bezug auf den Schutz des Körpers (Fußes) aufweisen. Berufsgenossenschaften in der Industrie, im Bauwesen und im Garten- und Landschaftsbau fordern den verbindlichen Einsatz von Sicherheitsschuhen. Auch bei der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk und im Rettungsdienst sind diese speziellen Arbeitsschuhe im Einsatz. Selbst Küchenpersonal, wie Köche, sind verpflichtet, Schuhe zu tragen, die den Fuß vor heißen Flüssigkeiten schützen.

5 grundlegende Sicherheitsstufen

Die Stufen tragen die einfachen Namen S1 bis S5 und bauen aufeinander auf, wobei S1, die erste Sicherheitsstufe nach den Grundanforderungen (Kürzel: SB) darstellt.  In die Schuhspitze der Sicherheitsstiefel, -stiefeletten und -halbschuhen ist eine Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffkappe (bis zur Zehenwurzel reichend) eingelassen, die den Zehenbereich gegen Quetschungen durch darauf fallende schwere Gegenstände (bis zu 200 Joule) schützt.

S1: Sicherheitsstufe 1 bei Arbeitsschuhen

Bei Arbeitsschuhen der Sicherheitsstufe S1 verfügen die Halbschuhe oder Stiefel über die oben genannte Kappe. Weiterhin sind sie antistatisch ausgeführt und haben eine öl- und benzinresistente Sohle. Ebenso ist der Fersenbereich so ausgeführt, dass er Energie aufnehmen kann. Wird S1 von dem Buchstaben P gefolgt, so verfügt der Sicherheitsschuh über Durchtrittsicherheit.

S2: Sicherheitsstufe 2 bei Arbeitsschuhen

Durch die Beständigkeit des Schuhoberteiles gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme zeichnet sich ein Sicherheitsschuh der Sicherheitsstufe S2 aus.

S3: Durchtrittsicherer und ‚wasserdichter‘ Arbeitsschuh

Um den Anforderungen an einen Schutz des Fußes in den besonderen Umgebungen einzelner Branchen und Tätigkeiten gerecht zu werden, wird eine Sicherheitsstufe 3 (S3) gefordert. Dies ist eine Umsetzung der Sicherheitsstufe S2P, welche so in der Norm nicht existiert. Der Sicherheitsschuh S3 verfügt also über die Kappe, einer durchtrittsicheren, öl- und benzinresistenten Sohle und einem gegen Wasserdurchtritt- und aufnahme beständigem Schuhoberteil.

S4 und S5: Arbeitsstiefel mit besonderen Fähigkeiten

Unter der Sicherheitsstufe S4 wird immer ein Stiefel mit den Merkmalen der Sicherheitsstufe S2 verlangt. Und unter der Sicherheitsstufe 5 verlangt die DIN einen Stiefel mit durchtrittsicherer Sohle und den Sicherheitsmerkmalen der Sicherheitsstufe S4.

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weitere Zusatzangaben für besondere Einsatzbereiche

In der oben genannten DIN EN ISO sind weitere Zusatzangaben, wie zum Beispiel Rutschhemmung bzw. -sicherheit hinterlegt. Je nach Einsatzzweck haben die Berufsgenossenschaften und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verschiedene Angaben gemacht, um die Beschäftigten vor möglichen Schäden zu schützen.

konkrete Fragen an unseren Partner

Wie unsere Redaktion in anderen Beiträgen dargestellt hat, ist der Familienservice nicht auf allen Gebieten Spezialist. Sicher ist in einigen Themengebieten die Kompetenz und das vorhandene Wissen stärker vorhanden, aber generell versteht sich der Service der Mitarbeiterbetreuung als Zuhörer, Organisator und Netzwerkkoordinator. Wie im obigen, sehr speziellen Fall, wollte ein Angehöriger eines Mitarbeiters eines Vertragsunternehmens wissen, was es mit dieser Sicherheitsstufe S3 auf sich hat. Dank BFL konnte die familienfreund KG auch diese spezielle Frage schnell und kompetent beantworten – auch wenn hier nur der Überblick dargestellt wurde. Zur Beantwortung der realen Frage gehörten unter anderem noch Unterlagen und Anschriften der zuständigen bzw. zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und Berufsgenossenschaft.

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1 Gedanke zu „Gerade Arbeitsschuhe müssen Sicherheit bieten“

  1. Die Arbeitsschuhe sind im Sommer sehr warm und man wünscht sich Sandalen. Es ist aber so, dass man froh ist sie zu tragen, wenn etwas schweres auf den Fuß fällt, das ihn ohne Schutz zerquetschen könnte. Man vergisst das immer gern.

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