Geht der Küchentisch mit Tablet als Home-Office durch ?

Ein Home-Office wird in den Medien und vielen Beratungsunternehmen noch immer als Wunderwaffe für eine verbesserte Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben angesehen. Unsere eigene Statistik hat gezeigt, dass der Wunsch nach Telearbeit längst nicht mehr so stark ausgeprägt ist, wie vor Jahren. Und auch räumlich und ausstattungstechnisch gilt es die eine oder andere Klippe zu umschiffen.

Freiheiten und Selbstdisziplin müssen bei der Arbeit in den heimischen Wänden in Einklang gebracht werden und auch der Küchentisch reicht nicht aus. Ohne eine professionelle Ausstattung ist professionelles Arbeiten nicht möglich. Am Anfang ist vielen nicht bewusst, welch großen Einfluss ein kompetent und organisiert eingerichteter Arbeitsplatz hat. Zusätzlich kann durch die zusätzlichen Möglichkeiten ein langfristiges Profitieren für den beruflichen Aufgabenbereich entstehen.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Tipps für Profis in familiärer Umgebung

  • feste Arbeitszeiten und berufliche Kleidung sorgt für die richtige ‚Stimmung‘
  • professionelle Arbeitsplatzgestaltung hilft erfolgreich zu sein
  • ungewöhnliche Orte, wie Terrassen, unterstützen die Kreativität
  • eine akustische und räumliche Abgrenzung sorgt für ungestörtes Arbeiten.
  • ein Schild ‚Bitte nicht stören!‘ signalisiert allen Familienangehörigen den Arbeitsmodus
  • ergonomische Büromöbel, wie Schreibtisch und Bürostuhl, sind grundlegend

Für eine gute Ausstattung des Home-Office sollte man besonders achten. Mit Zuhause arbeiten hat Citrix einen Ratgeber für Arbeitgeber und zukünftige Heimarbeiter herausgegeben.

  • Der Stuhl sollte bequem und verstellbar sein.
  • Die Tischplatte sollte so hoch sein, dass die Unterarme darauf aufliegen, ohne dass die Schultern hochgezogen werden.
  • Ein zusätzlicher Steharbeitsplatz bringt Bewegung in die Arbeit.
  • Der Laserdrucker sollte in einem anderen Raum stehen oder man entscheidet sich für einen Tintenstrahldrucker.

Wie sieht es mit dem Arbeitsschutz im Home-Office aus

Da auch bei der Arbeit im Home-Office voller gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gilt, müssen selbstverständlich auch die Regeln für Telearbeitsplätze eingehalten werden. Der Gesundheitsschutz darf nicht vor der Haustür halt machen!

Die Broschüre Telearbeit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) bietet auf viele der folgenden Fragen eine Antwort:

  • Wer bezahlt eigentlich die Raummiete und den Bürostuhl?
  • Wie sieht es mit den Telefonkosten aus ?
  • Darf die Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Privatwohnung, um eine Unterweisung durchzuführen?
  • Telearbeitsplatz – gesetzliche Bestimmungen und individuelle Betriebsvereinbarungen

Das Home-Office befindet sich in einer privaten Umgebung, aber alle gesetzlichen Bestimmungen für einen Arbeitsplatz müssen überprüft und dazu eventuell gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Zwei Beispiele helfen:

  • Bei der häuslichen Tätigkeit besteht ein Dauerrisiko nicht zuletzt durch Familienangehörige. Da sie Zutritt zu allen Räumen haben, können durch sie auch Schäden an Arbeitsmitteln oder Einrichtungsgegenständen entstehen. Die Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber sollte deshalb vereinbart werden.
  • Das Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dritte haben also per Gesetz kein begründetes Zutrittsrecht. Damit aber eine Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung am Arbeitsplatz durchgeführt werden kann, muss etwa der Fachkraft für Arbeitssicherheit der Zutritt möglich sein.

Der Arbeitgeber trägt auch beim Telearbeitsplatz die Verantwortung für den ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz. Zusätzlich ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass der Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet ist. Hierzu zählt u. a.:

  • Der Arbeitsraum bzw. die Arbeitsplatzfläche muss mindestens 8 bis 10 m² groß sein.
  • Der Arbeitstisch muss eine Arbeitsfläche von mindestens 160 cm x 80 cm haben.
  • Der Bürodrehstuhl mit neigbarer Rückenlehne muss höhenverstellbar sein.
  • Die Beleuchtung muss ausreichend sein. Um blendfrei arbeiten zu können, muss, wenn notwendig, ein Sonnenschutz vorhanden sein.

Weitere Literaturhinweise rund um das Home-Office

Der Sicherheitsreport 2/2013 der VBG (Download weiter unten) gibt Unternehmern und den zukünftigen Heimarbeitern weitere Antworten und Hinweise. Tipp vom Work-Life-Balance-Spezialisten: Mit den Büromöbeln von vladon haben unsere Kundinnen und Kunden im Umfeld von Home-Office oder Telearbeitsplätzen sehr gute Erfahrungen gemacht.

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Die Broschüre „Das perfekte Home-Office“ von Citrix

Von zu Hause aus arbeiten. Wer möchte das nicht? Freie Zeiteinteilung, keine störenden Kollegen und sich neben der Arbeit direkt um die Familie kümmern. Das klingt gut, jedoch: das Arbeiten in den eigenen vier
Wänden sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Um Zuhause erfolgreich zu arbeiten, braucht man ein hohes Maß an Selbstorganisation und -motivation, die richtige Ausstattung und geeignete, gute Räumlichkeiten. Die Broschüre „Das perfekte Home-Office“ von Citrix und GoToMeeting gibt Antworten auf diese und weitere Fragen.

Broschüre Telearbeit der Verwaltungsberufsgenossenschaft

Flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit, Wegfall von Wegezeiten durch Home-Office und andere Arbeitsorte, Möglichkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kostensenkung durch Einsparung von Raum- und Arbeitsplatzkosten – dies können Gründe zur Einführung von Telearbeit sein. Telearbeit bietet auch Unternehmen die Chance, gerade bei dem derzeitigen Fachkräftemangel, neue hoch qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und zu binden.

Doch was ist eigentlich Telearbeit? Welche Vor- und Nachteile bringt sie Unternehmern und Beschäftigten? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten und wie sind die Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen? Diese und andere Fragen rund um die Telearbeit
werden in diesem VBG-Ratgeber beantwortet.

Sicherheitsreport 2/2013 der VBG

Mit Home-Office-Modellen Beruf und Familie besser vereinbaren

Im Juni 2014 ist durch das Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie eine Publikation unter dem Titel „Mit Home-Office-Modellen Beruf und Familie besser vereinbaren“ erschienen.

Officepod – Ein Plätzchen im Grünen?

Arbeiten zu Hause ist für viele Angestellte ein Wunschtraum. Manch Freiberufler oder Selbstständiger hat sich diesen Traum schon erfüllt und weiß, dass es oft nicht einfach ist, sich von anderen Familienmitgliedern oder dem eigenen Schweinehund nicht ablenken zu lassen. Gerade jetzt, wenn es wieder Sommer wird und viele Menschen am liebsten nur noch draußen sind, kann dieses innovative Helferlein diesen Wunsch erfüllen. Keine Ablenkung durch spielende Kinder, Haustiere, die Nachbarn oder die heimische Atmosphäre garantiert der officepod.

Der Officepod lässt sich wie ein Zelt schnell, bequem und überall aufbauen. Ob nun drinnen oder draußen – Ziel ist es die Arbeit vom zu Hause zu trennen. Mit astronautischen Zügen hat der officepod ein durchaus funktionales Innenleben. Arbeitsplatte, Stuhl und Büroschränke – klein aber oho. Mit 2,1 m x 2,1m und dem Sicherheitssystem, welches den Laptop oder die Unterlagen vor Zugriffen durch andere schützt, ist das kleine Büro ein echtes Kraftpaket.  In Großbritannien kommt der officepod für rund 5.400 Euro Jahresgebühr auf den Markt.

Urteil zum Arbeitsunfall im Homeoffice

Unter dem Aktenzeichen B 2 U 5/15 R hat das Bundessozialgericht ein Urteil bezüglich dem Unfall einer Mitarbeiterin im Home Office gefällt. In der höchsten Instanz wurde entschieden, dass ein Wasser holen während der Arbeit bzw. der dabei erleidete Unfall kein Arbeitsunfall ist. (Terminbericht)

Für den Versicherten stellt dieses Urteil nach unserer Auffassung eine Hürde dar, um im Home Office zu arbeiten und dadurch die Balance zwischen Privat- und Erwerbsleben zu verbessern. Wir stellten der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) bei Bekanntwerden des Urteiles folgende Fragen:

Was sagt die VBG zu diesem Urteil? Ist damit die Idee des Home Office aufgrund des in Frage gestellten Versicherungsschutzes in Deutschland gestorben, bevor sie sich richtig durchgesetzt hat?

Die Antwort der Pressesprecherin der Verwaltungsberufsgenossenschaft

Sehr geehrte…,

grundsätzlich gilt der Text in der VBG-Broschüre. Einzelfallentscheidungen von Gerichten berücksichtigen wir bei der Überarbeitung unserer Publikation.

Viele Grüße

Video zum Unfallschutz im Homeoffice

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Änderungen bei der Rechtslage von Unfallschutz und Homeoffice

Da nach der Corona-Pandemie für mehr Berufsgruppen, z.b. auch in den öffentlichen Verwaltungen, das Home-Office – zumindest teilweise – das neue Normal darstellen wird, hat sich der Gesetzgeber mit den Regelungen zur beruflichen Unfallversicherung befassen müssen.

Wie bereits oben ausführlich dargestellt wurde, gab es, bestätigt durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes: Im eigenen Haushalt gibt es keinen Weg zur Arbeit. In der Praxis bedeutet die, wem auf dem Weg zum Arbeitszimmer oder zurück etwas zustieß, hatte keinen Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsanspruch.

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das Mitte Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die entsprechenden Passagen im SGB 7, dass die Grundlage für die gesetzliche Unfallversicherung bildet, geändert. § 8 Abs. 1 SGB 7 wurde wie folgt ergänzt:

Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.

#Homeoffice ist seit Juni 2021 dem Arbeiten im Büro in Sachen Unfallversicherung gleichgestellt. Share on X

ÄNDERUNG FÜR DIE FAHRT ZUM KINDERGARTEN

Mit der Änderung im Juni 2021 wurde eine weitere Ungleichbehandlung beseitigt. Wege, die mit der Kinderbetreuung, etwa im Kindergarten oder bei einer Tagesmutter, zusammenhängen, waren nur unfallversichert, wenn sich der Versicherte dabei auf dem Weg zu seiner Arbeitsstätte befand. Nun gilt dies auch, „wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird“, wie in der Neufassung des Paragrafen 8 ergänzt wurde.

Fazit: Wer im Homeoffice arbeitet und sein Kind in den Kindergarten bringt, ist also für den Hin- und Rückweg unfallversichert. Dazu gab es im Vorfeld Gerichtsverfahren, die den Unfallversicherungsschutz in Verbindung mit dem Home-Office auf ein zeitgemäßes Level hoben. siehe z.B. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018, Az.: L 16 U 26/16

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1 Gedanke zu „Geht der Küchentisch mit Tablet als Home-Office durch ?“

  1. Auf der Terrasse will ich auch einen Sonnenschutz aufstellen. Allerdings kann ich mich nicht zwischen einem Schirm und den anderen Möglichkeiten entscheiden. Natürlich soll das Ergebnis sich stimmig in die Gartenlandschaft fügen.

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