das bag hat in seiner entscheidung vom 15.2.2011 9 azr 750/09 einen fall der mittelbaren diskriminierung von frauen in der betrieblichen altersversorgung zu entscheiden gehabt. den frauen der geburtsjahrgänge 1940-1951 ist die vorzeitige inanspruchnahme der gesetzlichen altersrente ab dem alter von 60 jahren gem. § 237a ii sgb vi, anlage 20, möglich. männer können danach mit 63 jahren altersrente beanspruchen. endet nach einer vereinbarung der anspruch auf betriebliche vorruhestandsleistungen mit dem zeitpunkt des frühestmöglichen renteneintritts, folgt hieraus für männliche arbeitnehmer eine 3 jahre längere bezugsdauer.
diese mittelbare benachteiligung wegen des geschlechts i.s.d. § 1 agg verstoße gegen § 7 i agg. sie lasse sich nicht allein mit der anknüpfung an das gesetzliche rentenrecht rechtfertigen. vorruhestandsvereinbarungen dienten regelmäßig dem zweck, die arbeitnehmer wirtschaftlich so lange abzusichern, bis sie das alter erreichten, in dem sie leistungen der gesetzlichen rentenversicherung beziehen könnten. mit diesem regelungszweck sei es nicht zu vereinbaren, wenn die anknüpfung an die gesetzliche rentenversicherung dazu führe, dass frauen und männer wirtschaftlich nicht abgesichert würden.
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
daher wird in der praxis zu überprüfen sein, wie die eigentlich positive frühere renteneintrittsmöglichkeit der frauen und eine benachteiligung in der betrieblichen altersversorgung dadurch ausgeglichen werden soll. in jedem fall sind die betrieblichen regelungen zu überprüfen.
noch fragen offen?
besuchen sie auch unsere seminare der reihe familienwissen recht mit dem titel „patientenverfügung – alles kann nichts muss „. wenn sie im voraus fragen haben und rechtliche beratung suchen, bietet ihnen die dr. fingerle rechtsanwaltskanzlei einen rund-um-service. die kanzlei dr. fingerle rechtsanwälte wurzelt in einer über 50jährigen tradition. ihr mehr als zehnjähriges engagement in leipzig ist geprägt von stetigem wachstum. die kanzlei ist überwiegend für unternehmen und institutionen tätig, darunter namhafte versicherer, internationale unternehmen und träger öffentlicher verwaltung. darüber hinaus betreuen die anwälte auch ausgewählte privatmandanten.