Coaching als Weiterbildung von der Steuer absetzen

Coaching als Weiterbildung hilft Selbstständigen und Mitarbeitern sich selbst zu reflektieren. Wünsche und Entscheidungen, Ziele und Grundsätze werden im Coaching sichtbar und verstärken sich oder schwächen sich ab. Ein Veränderungsprozess wird angestoßen oder/und die Persönlichkeit entwickelt sich. Coaching als Weiterbildung ist anders als die Psychotherapie ein Selbstbildungs- und Aktivierungsprozess. Durch viele Fragen und Aufgabenstellungen wirft man einen Blick auf sich und seine momentane Situation. 

Rat und Hilfe vom Profi

Sie können Ihre berufliche Situation und Ziele besprechen oder sich in kniffeligen privaten Fragen Rat und Hilfe holen. Oft steckt die Antwort dann schon in einem selbst drin. Beim Coaching warten Sie nicht auf Eingebungen oder bekommen eine vorgefertigte Lösung übergestülpt. Die Antwort auf drängende Fragen und Probleme steckt schon in einem selbst drin. Im Coachingprozess finden Sie selbst Ihre Antwort zu den Dingen. Mittlerweile boomt der Coaching Markt. Die Angebote und Themen sind vielfältiger den je, denn es geht immer im Persönlichkeitsentwicklung nd Veränderungsprozesse.

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprech­partner bei den Fach­kräfte­sicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.

Einige Beispiele für Coachingangebote benennen wir Ihnen hier:

  • Gesundheitscoaching
  • Sportcoaching
  • Mentalcoaching
  • Business-Knigge Coaching
  • Zeitmanagement-Coaching
  • Burnout-Coaching
  • Tiercoaching
  • Karrierecoaching
  • Beauty-Coaching
  • Flirtcoaching

Coaching für Seele, Geist und zur Inspiration

Wer die Wahl hat, hat die Qual – Ca. 30.000 Coaches arbeiten in Deutschland. Die Stundensätze liegen dabei zwischen 150 und 600 Euro. Was viele nicht wissen ist, dass ein Coaching unter Umständen vom Finanzamt bezahlt wird bzw. steuerlich geltend gemacht werden kann. Ein Unternehmen kauft durch Coaching Know-how bzw. Weiterbildung ein. Das kann sowohl für den Unternehmer selbst passieren, als auch für einen Angestellten oder zur Teambildung. Damit ist das Coaching für den Unternehmer und auch für die Angestellten als Betriebsausgabe absetzbar.

Bei Coaching-Rechnungen greift der Arbeitnehmer-Freibetrag bis zu einer Höhe von 920 Euro im Jahr. Ist der Betrag höher kann man die Kosten darüber als Werbungskosten absetzen.

Änderungen für ‚Privatpersonen‘

Aktuell  hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass Aufwendungen für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter nur dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn sie auf die spezifische berufliche Situation des jeweiligen Arbeitnehmers zugeschnitten sind.

Es reiche nicht aus, dass die vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können. Insbesondere bei einem inhomogenen Teilnehmerkreis trete der allgemein persönlichkeitsbildende Inhalt einer Fortbildung in den Vordergrund (FG Hamburg vom 20.9.2016, 5 K 28/15)

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