Beihilfe zur Berufsausbildung von der Agentur für Arbeit

Jugendliche, die während ihrer dualen oder betrieblichen Ausbildung nicht mehr im Elternhaus wohnen, können bei der Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beantragen. Die Höhe der Beihilfe zur Berufsausbildung (Zuschuss) richtet sich nach der Wohnsituation und dem Einkommen des Auszubildenden und der Eltern. Anträge für die Beihilfe gibt es in den Geschäftsstellen der jeweiligen Arbeitsagentur. Ein BAB-Rechner unterstützt bei der Berechnung der Zuschüsse.

Ziele der Förderung

  • Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen beruflichen Qualifizierung entgegenstehen
  • Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt
  • Sicherung und Verbesserung der beruflichen Beweglichkeit
  • Unterstützung und Ergänzung der Hilfen der Berufsberatung, hauptsächlich bei der überörtlichen Ausgleichsvermittlung

Die Berufsausbildungsbeihilfe dient insbesondere

Thomas Kujawa von fachkraeftesicherer.deIch bin gerne für Sie da!
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  • der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips (Artikel 20 Grundgesetz)
  • der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Grundgesetz)
  • der freien Berufswahl (Artikel 12 Grundgesetz)

Online-Antrag zur Beihilfe zur Berufsausbildung

Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Für eine zügige Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen. Am bequemsten geht die Antragstellung online über www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „eServices“.

Wer noch nicht für den sogenannten eService registriert ist, muss dies einmalig machen und kann dann künftig das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

Der Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner

Mit dem BAB-Rechner können Sie eine unverbindliche Schätzung des Zuschusses vornehmen:

Hier klicken, um den Inhalt von www.babrechner.arbeitsagentur.de anzuzeigen

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Lädt der Rechner nicht, können Sie den BAB-Rechner unter http://www.babrechner.arbeitsagentur.de/ aufrufen.

Ausfüllhinweis: Wenn Sie nach Beträgen gefragt werden, so geben Sie bitte entweder das Format Euro,Cent oder volle Eurobeträge ein.

Rechtlicher Hinweis: Beim Rechner zur Beihilfe zur Berufsausbildung handelt es sich um ein Angebot der Agenturen für Arbeit.

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