Bald nun ist Weihnachtszeit, fröhliche Zeit und vor allem die Zeit des Feierns in den Unternehmen. Worauf sie als Gastgeber einer Weihnachtsfeier achten müssen, lesen sie hier. Egal wieviel Mitarbeiter ihr Unternehmen hat und egal, was bzw. wann und wie sie feiern – auf den richtigen Freibetrag pro Mitarbeiter kommt es an.
Damit sie auch nach der Weihnachtsfeier nicht um Kopf um Kragen beim Finanzamt kommen, gilt es zu wissen, dass die Freibetragsgrenze bei 110 Euro pro Mitarbeiter liegt (einschließlich Umsatzsteuer). Ob nun mit Familie oder ohne spielt dabei keine Rolle. Sollte es doch 1 Euro mehr sein, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, welcher für ihren Mitarbeiter nicht sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei bleibt. Und ein weiterer Aspekt schlägt zwischen Weihnachten und Neujahr zu Buche.
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
Keine Kinderbetreuung während des Jahreswechsel
Fast 99% aller regulären Kinderbetreuungsangebote fallen aus den unterschiedlichen Gründen zwischen Weihnachten und Neujahr aus. Während sie ihre Schließzeit bzw. den Urlaub zwischen den Feiertagen genießen, sitzen ihre Mitarbeiter womöglich trotz Platz und Vertrag ohne Angebot da. Denn auf 90% der Unternehmen trifft weder eine Schließzeit noch Urlaub zu. Ganz im Gegenteil – es gibt Branchen, die haben gerade zwischen Weihnachten und Neujahr Hochkonjunktur. Vom Mediziner über den Einzelhandel bis hin zum Kraftfahrer wird auch zwischen den Feiertagen regulär gearbeitet. Ihre Team und ihr Unternehmen gehören dazu?
Rechtzeitig planen, kann man trotzdem. Und es müssen auch nicht zwingend alle kinderlosen und älteren Arbeitnehmer arbeiten, während die Mitarbeiter mit Kindern die Feiertage freibekommen. Egal, ob sie das richtige Event für die Weihnachtsfeier oder/und die passende Kinderbetreuung zwischen den Feiertagen suchen – melden sie sich unter unternehmer@familienfreund.de oder vereinbaren sie telefonisch unter 0341 35540812 einen Termin.
Anwendungserlass zu Betriebsveranstaltungen vom Finanzministerium
Der Freibetrag von 110,00 € je Veranstaltung gilt für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr, wobei ein Wahlrecht bei mehr als zwei Veranstaltungen möglich ist.
Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen; Rechtslage nach dem „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 14. Oktober 2015; GZ: IV C 5 – S 2332/15/10001 & III C 2 – S 7109/15/10001
Weihnachtsfeier: Bald nun ist Weihnachtszeit … mit Anwendungserlass zu 110Euro https://t.co/nymEjpD2gD