Die meisten Unternehmen und Betriebe sind verpflichtet einen ganzen Dschungel von Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen. Beginnend mit der Ladungssicherung beim Transport von Gütern, über die Brandschutzverordnung und vielfältige innerbetriebliche Sicherheitsbestimmungen, steht der Arbeitsschutz der Mitarbeiter an erster Stelle. Denn gesunde und motivierte Mitarbeiter sind für jeden Betrieb eine nicht zu ersetzende Ressource. Arbeitsunfälle und die damit entstehenden Kosten bergen ein hohes Risiko für Unternehmer.
Arbeitsschutz betrifft viele Bereiche
Sicherheit am Arbeitsplatz ist nicht nur fern ab vom Schreibtisch ein Thema, auch im Büro gilt es Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Unternehmen sind häufig überfordert, wenn es heißt die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften umzusetzen und ihnen gerecht zu werden. Dazu gehören beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, die Bildschirmarbeitsverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung, die Biostoffverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Lärm- und die Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und auch die Maschinenverordnung. Eine umfassende Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften und Angestellten zahlt sich meist aus und bringt Licht ins Dunkel der zahlreichen Sicherheitsvorgaben. Zur Arbeitsicherheit gehört etwa die Auswahl funktionsspezifischer Schutzausrüstung.
Ich bin gerne für Sie da!
Ich bin Thomas Kujawa und Ihr persönlicher Ansprechpartner bei den Fachkräftesicherern. Sie erreichen mich unter 0341-355408-12 . Oder Sie hinterlassen einen Rückrufwunsch. Ich werde mich schnellstmöglich melden und klären, wie ich Sie bei der Fachkräftesicherung unterstützen kann.
Gerade auf dem Produktions- und Bausektor ist auch die systematische Schulung der Mitarbeiter eine wesentliche Maßnahme. So sollten Baumaschinenführer, Gabelstaplerfahrer oder auch Hebebühnenführer regelmäßig nachgeschult und mit den Maschinenverordnungen vertraut sein, um Unfälle oder Sachbeschädigungen mit hohem Sicherheitsrisiko zu vermeiden und vorzubeugen. Auch Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsvorschriften. Um hier einen reibungslosen Ablauf im Gefahrenfall zu ermöglichen, ist ein Unternehmen verpflichtet Alarm-, Flucht – und Rettungspläne zu erstellen. Zusätzlich sind Evakuierungsübungen für Notfälle durchzuführen und es sollten vorbeugende Brandschutzmaßnahmen getroffen werden. Diese Gefahrenfall-Pläne müssen in jeden Betrieb individuell angefertigt und geprüft werden.
Beratung und Betreuung für Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz
Um die arbeitsplatzbezogene Sicherheitsgefährdung korrekt zu beurteilen, ist die Draufsicht einer Fachperson von Vorteil. Umfassend ausgebildete Sicherheitsingenieure bieten für Unternehmen und Betriebe nachhaltige Gefahrenschutz-Konzepte an und sind fortwährende Ansprechpartner bei deren Durchführung und Auswertung. Vor allem die juristischen Strukturen vieler Verordnungen sind undurchsichtig und bedürfen hinreichender Erläuterung, um korrekt und konsequent eingehalten werden zu können. Arbeitschutzbetreuung- und Beratung ermöglicht den Aufbau einer betriebseigenen Arbeitsschutzorganisation und verhilft zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.
Wesentliche Bestandteile der Beratung sind unter anderem das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb und auf dem Betriebsgelände, die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen, eine interaktive Beratung zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Erstellung von individuellen Betriebsanweisungen. Viele Unternehmen beauftragen einen externen Dienstleister, welcher als Partner im Bereich Arbeitssicherheit fungiert und kompetent beraten kann. “Die komplexe Thematik des Arbeitsschutzes wird durch mich verständlich und umsetzbar.”, betont der Arbeitssicherheitsberater Andre Egelkamp. Mithilfe eines fachkundigen Profis sind Unternehmen in der Lage, sich umfassend an alle Sicherheitsvorschriften zu halten und Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren.
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